Vier Arten zugelassen, fünfjährige Exklusivrechte, laufende Anträge — und die Frage, wer den Rahmen setzt
In der Europäischen Union gelten alle Insekten und Insektenbestandteile als sogenannte „neuartige Lebensmittel" (Novel Food) im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283. Das bedeutet: Vor der Vermarktung ist eine Zulassung durch die EU-Kommission erforderlich, der eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorausgeht. BELEGT
Seit 2021 wurden schrittweise vier Insektenarten in verschiedenen Darreichungsformen zugelassen. Stand Juni 2026 sind sieben Einzelzulassungen in Kraft: BELEGT
| Insekt (deutsch) | Wissenschaftlicher Name | Form | Zulassung ab | EU-Verordnung | Antragsteller |
|---|---|---|---|---|---|
| Mehlkäfer (Larve) | Tenebrio molitor | getrocknet | 22.06.2021 | VO (EU) 2021/882 | Protifarm SA, Niederlande |
| Wanderheuschrecke | Locusta migratoria | gefroren, getrocknet, Pulver | 05.12.2021 | VO (EU) 2021/1975 | Agronutris SAS, Frankreich |
| Mehlwurm (Larve) | Tenebrio molitor | gefroren, getrocknet, Pulver | 01.03.2022 | VO (EU) 2022/169 | Ÿnsect (Antoine) SAS, Frankreich |
| Hausgrille | Acheta domesticus | gefroren, getrocknet, Pulver | 03.03.2022 | VO (EU) 2022/188 | Cricket One Co. Ltd, Vietnam |
| Hausgrille (entfettet) | Acheta domesticus | teilw. entfettetes Pulver | 24.01.2023 | VO (EU) 2023/5 | Cricket One Co. Ltd, Vietnam |
| Getreideschimmelkäfer | Alphitobius diaperinus | gefroren, Paste, getrocknet, Pulver | 26.01.2023 | VO (EU) 2023/58 | Ynsect NL B.V., Niederlande |
| Mehlkäfer (UV-behandelt) | Tenebrio molitor | UV-behandeltes Pulver | Feb. 2025 | VO (EU) 2025/— | — |
Ein strukturelles Merkmal aller bisher erteilten Insekten-Zulassungen ist der sogenannte Datenschutz nach Artikel 26 der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. BELEGT
Bei allen sieben bisher genehmigten Insekten-Zulassungsanträgen (Stand 2023) wurde Datenschutz gewährt. BELEGT Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hält dazu fest: „Sofern den Antragstellern Datenschutz nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 gewährt wurde, dürfen die Erzeugnisse für fünf Jahre zunächst nur von diesen Antragstellern vermarktet werden."
In der Praxis bedeutet das: Wer nicht selbst Antragsteller ist oder keine Genehmigung des Antragstellers hat, kann das jeweilige Insekt — obwohl es europaweit zugelassen ist — für fünf Jahre nicht frei vermarkten. Die Antragsteller sind Unternehmen aus Vietnam, den Niederlanden und Frankreich.
Jede Zulassung regelt präzise, in welchen Lebensmittelkategorien das jeweilige Insekt in welcher Menge eingesetzt werden darf. Erlaubt für Hausgrillen-Pulver (VO (EU) 2023/5) sind unter anderem: BELEGT
Mehlwürmer dürfen beispielsweise bis zu einem Anteil von zehn Prozent in Nudeln oder Keksen eingesetzt werden. BELEGT
Alle insektenhaltigen Lebensmittel müssen in der Zutatenliste mit dem wissenschaftlichen Namen des Insekts und einem Allergiehinweis gekennzeichnet sein. BELEGT Die EU-Kommission erklärte ausdrücklich: „Die EU mischt nicht heimlich Insektenpulver in den Kuchenteig."
Die EFSA kam in ihren Gutachten zu den zugelassenen Insekten zu dem Schluss, dass der Verzehr möglicherweise allergische Reaktionen auslösen kann — insbesondere bei Personen mit vorbestehenden Allergien gegen:
Zusätzlich können Allergene aus dem Insektenfutter — etwa Gluten — in das verzehrte Insekt übergehen und damit im Endprodukt präsent sein. BELEGT Die EFSA empfahl in mehreren Gutachten, das Allergenpotenzial weiter zu erforschen.
Offen bleibt, ob die Kennzeichnung in der Praxis für alle Verbraucher verständlich genug ist: Die Zutatenliste muss den lateinischen Namen enthalten (z.B. „Acheta domesticus"), daneben einen Allergiehinweis. Ob die Nennung des wissenschaftlichen Namens ohne deutschen Begriff hinreichend transparent ist, ist regulatorisch nicht abschließend bewertet. OFFEN
Die EU-Novel-Food-Zulassungen stehen in einem breiteren institutionellen Kontext. BELEGT
Das WEF-Dokument nennt als Argument für Insektenproteine: Sie benötigen weniger Land als traditionelle Tierhaltung und bedienen einen wachstumsstarken Markt für Hersteller alternativer Proteine. BELEGT
Ein kausaler Zusammenhang zwischen WEF-Positionierungen und EU-Zulassungsentscheidungen ist aus öffentlichen Dokumenten nicht belegbar. OFFEN Was sich belegen lässt: FAO-Empfehlung (2013) → EU-Novel-Food-Verordnung (2015/2018) → erste Zulassungen (ab 2021) → WEF-Investitionsbriefing (2026) sind zeitlich aufeinander folgende Ereignisse, die von verschiedenen institutionellen Akteuren verfolgt werden.
Die EFSA-Gutachten, die Grundlage der Zulassungen sind, kommen jeweils zu dem Schluss, dass die bewerteten Insekten unter den definierten Verwendungsbedingungen als sicher gelten. Gleichzeitig enthalten alle Gutachten Hinweise auf Forschungslücken. BELEGT
EFSA-Wissenschaftler Ermolaos Ververis hielt fest: „Insekten sind komplexe Organismen, was die Charakterisierung der Zusammensetzung von aus Insekten gewonnenen Lebensmitteln zu einer Herausforderung macht. Entscheidend ist das Verständnis ihrer Mikrobiologie, wenn man bedenkt, dass das ganze Insekt verzehrt wird." BELEGT
Chitin — ein wesentlicher Bestandteil des Insekten-Exoskeletts — ist Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion. Die EFSA hielt fest, dass der tatsächliche Proteingehalt von Insektenpräparaten überschätzt werden kann, wenn Chitin bei der Messung nicht berücksichtigt wird, da Standardmethoden Chitin-Stickstoff als Protein mitzählen können. BELEGT
Zu Chitin und Immunreaktionen beim Menschen gibt es publizierte Forschung (u.a. DOI: 10.1007/s12016-017-8600-0 — „Chitin and Its Effects on Inflammatory and Immune Responses"). Die Frage, wie regelmäßiger Chitin-Konsum durch westliche Bevölkerungen wirkt, ist nach Einschätzung der EFSA weiter zu erforschen. OFFEN
Der Lebensmittelverband Deutschland schätzt, dass es sich bei insektenhaltigen Produkten in Deutschland derzeit um Nischenprodukte handelt. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg ergänzte gegenüber der dpa (2023): In Deutschland seien aktuell nur wenige Produkte mit geringen Mengen an Insekten erhältlich, etwa Nudeln. Dass Insektenpulver in Kekse oder Mehl gemischt werde, liege „wirklich noch in weiter Ferne". BELEGT
Gleichzeitig befinden sich laut EU-Kommission (Stand 2024/2025) fünf weitere Anträge auf Insekten-Zulassungen bei der EFSA in der Bewertung. BELEGT
Vier Insektenarten. Sieben Zulassungen. Alle auf Antrag privater Unternehmen. Alle mit fünfjährigem Exklusivrecht. Fünf weitere Anträge in der Pipeline. FAO empfiehlt seit 2013. WEF listet als Investitionschance 2026.
Wer profitiert von den fünfjährigen Datenschutzfristen — und wer nicht? Wie entwickeln sich die Marktanteile, wenn die ersten Exklusivrechte ab 2026 auslaufen? Welche der fünf noch laufenden Zulassungsanträge werden bewilligt — und auf welche Lebensmittelkategorien erstrecken sie sich? Und wie verändert sich die Marktsituation, wenn insektenbasierte Zutaten in verarbeiteten Produkten weiterverbreitet werden, die keine expliziten „Insektenprodukte" sind?