SERIE — Wer kontrolliert, was wir essen?  |  Teil 4 von 11

Novel Food: Insekten auf europäischen Tellern

Vier Arten zugelassen, fünfjährige Exklusivrechte, laufende Anträge — und die Frage, wer den Rahmen setzt

DUNKELFELD.REPORT  ·  Juni 2026  ·  Primärquellen: EUR-Lex (Durchführungsverordnungen EU), EFSA, BVL, EU-Kommission Vertretung Deutschland, FAO 2013, WEF 2026

Was zugelassen ist — und seit wann

In der Europäischen Union gelten alle Insekten und Insektenbestandteile als sogenannte „neuartige Lebensmittel" (Novel Food) im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283. Das bedeutet: Vor der Vermarktung ist eine Zulassung durch die EU-Kommission erforderlich, der eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorausgeht. BELEGT

Seit 2021 wurden schrittweise vier Insektenarten in verschiedenen Darreichungsformen zugelassen. Stand Juni 2026 sind sieben Einzelzulassungen in Kraft: BELEGT

Insekt (deutsch) Wissenschaftlicher Name Form Zulassung ab EU-Verordnung Antragsteller
Mehlkäfer (Larve) Tenebrio molitor getrocknet 22.06.2021 VO (EU) 2021/882 Protifarm SA, Niederlande
Wanderheuschrecke Locusta migratoria gefroren, getrocknet, Pulver 05.12.2021 VO (EU) 2021/1975 Agronutris SAS, Frankreich
Mehlwurm (Larve) Tenebrio molitor gefroren, getrocknet, Pulver 01.03.2022 VO (EU) 2022/169 Ÿnsect (Antoine) SAS, Frankreich
Hausgrille Acheta domesticus gefroren, getrocknet, Pulver 03.03.2022 VO (EU) 2022/188 Cricket One Co. Ltd, Vietnam
Hausgrille (entfettet) Acheta domesticus teilw. entfettetes Pulver 24.01.2023 VO (EU) 2023/5 Cricket One Co. Ltd, Vietnam
Getreideschimmelkäfer Alphitobius diaperinus gefroren, Paste, getrocknet, Pulver 26.01.2023 VO (EU) 2023/58 Ynsect NL B.V., Niederlande
Mehlkäfer (UV-behandelt) Tenebrio molitor UV-behandeltes Pulver Feb. 2025 VO (EU) 2025/—
PRIMÄRQUELLEN — EUR-LEX
VO (EU) 2023/5 — Hausgrille (entfettetes Pulver): eur-lex.europa.eu — CELEX:32023R0005
VO (EU) 2023/58 — Getreideschimmelkäfer: eur-lex.europa.eu — CELEX:32023R0058
Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel — VO (EU) 2017/2470 (laufend aktualisiert): eur-lex.europa.eu — CELEX:32017R2470
BVL — Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FAQ Insekten): bvl.bund.de

Fünf Jahre Exklusivrecht: Der Datenschutzmechanismus

Ein strukturelles Merkmal aller bisher erteilten Insekten-Zulassungen ist der sogenannte Datenschutz nach Artikel 26 der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. BELEGT

Was das bedeutet: Wenn ein Unternehmen eine Zulassung auf Basis eigener, nicht öffentlich zugänglicher Sicherheitsdaten erhält, darf es diese Daten für fünf Jahre schützen. In dieser Zeit darf nur der Antragsteller das zugelassene Produkt in der EU vermarkten — oder Dritte, denen der Antragsteller ausdrücklich zustimmt.

Bei allen sieben bisher genehmigten Insekten-Zulassungsanträgen (Stand 2023) wurde Datenschutz gewährt. BELEGT Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hält dazu fest: „Sofern den Antragstellern Datenschutz nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 gewährt wurde, dürfen die Erzeugnisse für fünf Jahre zunächst nur von diesen Antragstellern vermarktet werden."

In der Praxis bedeutet das: Wer nicht selbst Antragsteller ist oder keine Genehmigung des Antragstellers hat, kann das jeweilige Insekt — obwohl es europaweit zugelassen ist — für fünf Jahre nicht frei vermarkten. Die Antragsteller sind Unternehmen aus Vietnam, den Niederlanden und Frankreich.

PRIMÄRQUELLE
Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283, Art. 26 — Datenschutz für wissenschaftliche Daten: eur-lex.europa.eu — CELEX:32015R2283
BVL FAQ — Datenschutz bei Insekten-Zulassungen: bvl.bund.de

In welchen Lebensmitteln — und wie viel

Jede Zulassung regelt präzise, in welchen Lebensmittelkategorien das jeweilige Insekt in welcher Menge eingesetzt werden darf. Erlaubt für Hausgrillen-Pulver (VO (EU) 2023/5) sind unter anderem: BELEGT

Mehlwürmer dürfen beispielsweise bis zu einem Anteil von zehn Prozent in Nudeln oder Keksen eingesetzt werden. BELEGT

Kennzeichnung: Was Verordnungen vorschreiben

Alle insektenhaltigen Lebensmittel müssen in der Zutatenliste mit dem wissenschaftlichen Namen des Insekts und einem Allergiehinweis gekennzeichnet sein. BELEGT Die EU-Kommission erklärte ausdrücklich: „Die EU mischt nicht heimlich Insektenpulver in den Kuchenteig."

Die EFSA kam in ihren Gutachten zu den zugelassenen Insekten zu dem Schluss, dass der Verzehr möglicherweise allergische Reaktionen auslösen kann — insbesondere bei Personen mit vorbestehenden Allergien gegen:

Zusätzlich können Allergene aus dem Insektenfutter — etwa Gluten — in das verzehrte Insekt übergehen und damit im Endprodukt präsent sein. BELEGT Die EFSA empfahl in mehreren Gutachten, das Allergenpotenzial weiter zu erforschen.

Offen bleibt, ob die Kennzeichnung in der Praxis für alle Verbraucher verständlich genug ist: Die Zutatenliste muss den lateinischen Namen enthalten (z.B. „Acheta domesticus"), daneben einen Allergiehinweis. Ob die Nennung des wissenschaftlichen Namens ohne deutschen Begriff hinreichend transparent ist, ist regulatorisch nicht abschließend bewertet. OFFEN

PRIMÄRQUELLEN
EFSA — Wissenschaftliche Gutachten zu essbaren Insekten (ab 2021): efsa.europa.eu
EU-Kommission Vertretung Deutschland — Fakten zu Insekten in Lebensmitteln: germany.representation.ec.europa.eu
Lebensmittelverband Deutschland — Faktencheck Insekten (Februar 2023): lebensmittelverband.de
BMLEH — FAQ Insekten in Lebensmitteln: bmleh.de

FAO 2013, WEF 2026: Die institutionelle Rahmensetzung

Die EU-Novel-Food-Zulassungen stehen in einem breiteren institutionellen Kontext. BELEGT

2003
Die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) beginnt, Entomophagie — den Verzehr von Insekten — offiziell wegen ökologischer Vorteile zu fördern.
2013
FAO veröffentlicht „Edible Insects: Future Prospects for Food and Feed Security" — der erste umfassende internationale Bericht, der Insekten als Proteinquelle für die westliche Welt empfiehlt. Kernargument: Insekten haben eine höhere Futterverwertungseffizienz als Rinder, erzeugen weniger Treibhausgasemissionen und benötigen weniger Wasser und Ackerland.
2021–2023
EU erteilt in rascher Folge sieben Einzelzulassungen für vier Insektenarten. Im Rahmen von Horizont Europa, dem EU-Forschungsprogramm, gelten insektenbasierte Proteine als einer der Schlüsselbereiche der Forschungsförderung.
März 2026
Das Weltwirtschaftsforum (WEF) veröffentlicht „50 Investitionsmöglichkeiten für eine neue Naturökonomie" (erstellt mit Oliver Wyman). Insekten- und algenbasierte Proteine werden als investierbare Möglichkeit in einem Markt gelistet, der laut WEF einen Geschäftswert von 10,1 Billionen US-Dollar hat.
„Alternative Proteine: Eine Reihe nachhaltiger Nahrungsquellen, darunter pflanzliche, fermentative, zelluläre, insekten- und algenbasierte Proteine." — WEF, „50 Investitionsmöglichkeiten für eine neue Naturökonomie", März 2026 (mit Oliver Wyman)

Das WEF-Dokument nennt als Argument für Insektenproteine: Sie benötigen weniger Land als traditionelle Tierhaltung und bedienen einen wachstumsstarken Markt für Hersteller alternativer Proteine. BELEGT

Ein kausaler Zusammenhang zwischen WEF-Positionierungen und EU-Zulassungsentscheidungen ist aus öffentlichen Dokumenten nicht belegbar. OFFEN Was sich belegen lässt: FAO-Empfehlung (2013) → EU-Novel-Food-Verordnung (2015/2018) → erste Zulassungen (ab 2021) → WEF-Investitionsbriefing (2026) sind zeitlich aufeinander folgende Ereignisse, die von verschiedenen institutionellen Akteuren verfolgt werden.

PRIMÄRQUELLEN
FAO — „Edible Insects: Future Prospects for Food and Feed Security" (van Huis et al., 2013): fao.org
WEF — „50 Investment Opportunities for a New Nature Economy" (März 2026): weforum.org
EU-Kommission — Horizont Europa / Insektenbasierte Proteine als Forschungsbereich: germany.representation.ec.europa.eu

Was die Forschung sagt — und was ungeklärt bleibt

Die EFSA-Gutachten, die Grundlage der Zulassungen sind, kommen jeweils zu dem Schluss, dass die bewerteten Insekten unter den definierten Verwendungsbedingungen als sicher gelten. Gleichzeitig enthalten alle Gutachten Hinweise auf Forschungslücken. BELEGT

EFSA-Wissenschaftler Ermolaos Ververis hielt fest: „Insekten sind komplexe Organismen, was die Charakterisierung der Zusammensetzung von aus Insekten gewonnenen Lebensmitteln zu einer Herausforderung macht. Entscheidend ist das Verständnis ihrer Mikrobiologie, wenn man bedenkt, dass das ganze Insekt verzehrt wird." BELEGT

Chitin — ein wesentlicher Bestandteil des Insekten-Exoskeletts — ist Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion. Die EFSA hielt fest, dass der tatsächliche Proteingehalt von Insektenpräparaten überschätzt werden kann, wenn Chitin bei der Messung nicht berücksichtigt wird, da Standardmethoden Chitin-Stickstoff als Protein mitzählen können. BELEGT

Zu Chitin und Immunreaktionen beim Menschen gibt es publizierte Forschung (u.a. DOI: 10.1007/s12016-017-8600-0 — „Chitin and Its Effects on Inflammatory and Immune Responses"). Die Frage, wie regelmäßiger Chitin-Konsum durch westliche Bevölkerungen wirkt, ist nach Einschätzung der EFSA weiter zu erforschen. OFFEN

Was klar ist — was nicht

BELEGT: Insekten sind in der EU als Novel Food zugelassen, nach EFSA-Sicherheitsbewertung, mit Kennzeichnungspflicht und Allergiehinweisen. Alle Zulassungen wurden auf Antrag von Unternehmen erteilt. Alle genehmigten Anträge unterliegen fünfjährigem Datenschutz.
OFFEN: Langzeitwirkungen regelmäßigen Insektenverzehrs in westlichen Populationen. Marktentwicklung nach Ablauf der Datenschutzfristen. Wie sich Insektenproteine im Massenmaßstab in verarbeiteten Lebensmitteln auf Allergiker auswirken.
NICHT BELEGT (und in Umlauf): Die Behauptung, Insekten würden heimlich, ohne Kennzeichnung beigemischt — sie ist falsch. Die Behauptung, Chitin verursache Morbus Gaucher — sie ist falsch (Morbus Gaucher ist eine genetische Erkrankung). Beides ist öffentlich widerlegt.
PRIMÄRQUELLEN
EFSA — Wissenschaftliche Gutachten Mehlwurm, Hausgrille, Getreideschimmelkäfer (2021–2023): efsa.europa.eu
Peer-reviewed: „Chitin and Its Effects on Inflammatory and Immune Responses": doi.org/10.1007/s12016-017-8600-0
BZfR / Bayerisches LGL — Insekten als neuartige Lebensmittel (Faktenblatt): lgl.bayern.de

Wie der Markt tatsächlich aussieht

Der Lebensmittelverband Deutschland schätzt, dass es sich bei insektenhaltigen Produkten in Deutschland derzeit um Nischenprodukte handelt. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg ergänzte gegenüber der dpa (2023): In Deutschland seien aktuell nur wenige Produkte mit geringen Mengen an Insekten erhältlich, etwa Nudeln. Dass Insektenpulver in Kekse oder Mehl gemischt werde, liege „wirklich noch in weiter Ferne". BELEGT

Gleichzeitig befinden sich laut EU-Kommission (Stand 2024/2025) fünf weitere Anträge auf Insekten-Zulassungen bei der EFSA in der Bewertung. BELEGT


Vier Insektenarten. Sieben Zulassungen. Alle auf Antrag privater Unternehmen. Alle mit fünfjährigem Exklusivrecht. Fünf weitere Anträge in der Pipeline. FAO empfiehlt seit 2013. WEF listet als Investitionschance 2026.

Wer profitiert von den fünfjährigen Datenschutzfristen — und wer nicht? Wie entwickeln sich die Marktanteile, wenn die ersten Exklusivrechte ab 2026 auslaufen? Welche der fünf noch laufenden Zulassungsanträge werden bewilligt — und auf welche Lebensmittelkategorien erstrecken sie sich? Und wie verändert sich die Marktsituation, wenn insektenbasierte Zutaten in verarbeiteten Produkten weiterverbreitet werden, die keine expliziten „Insektenprodukte" sind?

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