BELEGT Kanada legalisierte medizinisch assistiertes Sterben (MAID) 2016 mit Bill C-14. Fünf Jahre später folgte mit Bill C-7 die erste große Ausweitung.
BELEGT Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte 2025 formell die Abschaffung von "Track 2", mit der Begründung, das Programm beruhe auf einer "diskriminierenden Wahrnehmung" des Lebenswerts von Menschen mit Behinderungen.
BELEGT Suizidhilfe ist in der Schweiz seit Jahrzehnten straffrei, sofern keine "selbstsüchtigen Motive" vorliegen (Art. 115 StGB). Aktive Sterbehilfe bleibt verboten. Dignitas verlangt für die Freitodbegleitung eine Aufwandsentschädigung von mehreren Tausend Franken.
BELEGT Die 3D-gedruckte Stickstoff-Kapsel "Sarco" von Philip Nitschke (Exit International) kam am 23. September 2024 in Merishausen (Kanton Schaffhausen) erstmals zum Einsatz. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte den Einsatz noch am selben Tag für rechtswidrig — die Kapsel erfülle weder die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts noch sei der Stickstoffeinsatz mit dem Chemikaliengesetz vereinbar. Mehrere Personen wurden festgenommen, ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Suizid läuft.
| Land / Anbieter | Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|
| Schweiz (Dignitas) | mehrere Tausend CHF | Aufwandsentschädigung für Freitodbegleitung |
| Kanada (MAID) | über öffentliches Gesundheitssystem | PBO-Bericht: letzte Lebensmonate verursachen 10–20% der gesamten Gesundheitskosten bei ca. 1% der Bevölkerung (Berechnungsgrundlage: NL/Belgien-Daten) |
| Niederlande | über Krankenversicherung | seit 2002 etabliert, "Lebensende-Klinik" seit 2012 zusätzlich verfügbar |
OFFEN Belastbare, direkt vergleichbare Kostendaten über alle Länder hinweg liegen nicht vor — Gesundheitssysteme und Abrechnungsmodalitäten unterscheiden sich zu stark für einen sauberen 1:1-Vergleich. Was belegt ist: der PBO-Bericht selbst beziffert das Einsparpotenzial als Rechengröße, nicht als politisches Ziel.
Die zentrale ethische Frage lässt sich an einem einzigen dokumentierten Fall festmachen: Was gilt, wenn der Wunsch aus einer Zeit stammt, in der die Person noch entscheidungsfähig war — die Ausführung aber in einer Zeit erfolgt, in der sie es nicht mehr ist?
BELEGT Der Oberste Gerichtshof der Niederlande bestätigte 2023 in einem Grundsatzurteil, dass Euthanasie bei Demenzkranken auch gegen den im Moment geäußerten Willen zulässig sein kann, sofern zuvor eine anderslautende Patientenverfügung vorlag. Verhandelt wurde der Fall einer Ärztin, die 2016 eine an Demenz erkrankte Patientin auf Wunsch des Ehemanns tötete — die Patientin hatte zuvor schriftlich verfügt, in einem bestimmten Fall sterben zu wollen.
BELEGT Florian Willet, Schweizer Sterbehilfe-Aktivist, war bei der ersten Sarco-Anwendung im September 2024 anwesend und wurde danach monatelang wegen des Verdachts auf Tötungsdelikt untersucht, ehe die Vorwürfe fallengelassen wurden. Im Mai 2025 nahm sich Willet selbst das Leben — vermittelt durch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Recherchen des Spiegel ergaben: Willet war zum Zeitpunkt seines Todes erst rund zwei Monate DGHS-Mitglied, obwohl die Organisation eine sechsmonatige Wartezeit vorschreibt, bevor eine Freitodbegleitung vermittelt wird.
Das ist kein hypothetisches Szenario für die Frage "was, wenn die Beteiligten selbst in Bedrängnis geraten" — es ist ein dokumentierter Fall, in dem eine Sterbehilfe-Organisation ihre eigene Wartefrist bei einem der eigenen, öffentlich bekannten Aktivisten nicht einhielt.
BELEGT Der Fall löste unmittelbar eine erneute politische Debatte aus. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa warnte ausdrücklich vor einer "Romantisierung von assistiertem Suizid": Ausführliche Berichterstattung könne insbesondere ältere Frauen unter sozialen und psychischen Druck setzen, sich verantwortlich zu fühlen, "niemandem zur Last zu fallen".
BELEGT Rechtlich bleibt Deutschland in der Grauzone, die das Bundesverfassungsgericht 2020 hinterließ: Das Gericht erklärte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§217 StGB) für verfassungswidrig und erkannte ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" an — schuf aber keinen neuen gesetzlichen Rahmen. Zwei Versuche, das per Gesetz zu regeln, scheiterten am 6. Juli 2023 im Bundestag (Entwurf Castellucci: 304 Ja– zu 363 Nein-Stimmen; Entwurf Helling-Plahr/Künast: 287 zu 375).
EXTRAPOLATION Der kanadische PBO-Bericht liefert eine belegte Rechengröße (10–20% der Gesundheitskosten in den letzten Lebensmonaten bei ~1% der Bevölkerung) — daraus ein politisches Motiv für die Ausweitung von MAID abzuleiten, ist eine Schlussfolgerung, keine Tatsache. Der Bericht selbst formuliert das als Kostenrechnung, nicht als Handlungsempfehlung.
BELEGT Eine vom niederländischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie führt den fast fünffachen Anstieg der Fallzahlen seit den späten 1990er-Jahren primär auf "kulturellen Wandel" zurück — nicht auf ökonomische Erwägungen.
Wenn eine Sterbehilfe-Organisation ihre eigene sechsmonatige Wartefrist bei einem der eigenen, öffentlich bekannten Aktivisten nicht einhält — was sagt das über die Praxis bei weniger bekannten Fällen?
Wenn eine Patientenverfügung Jahre vor dem entscheidenden Moment verfasst wurde und die Person zum Zeitpunkt der Ausführung nicht mehr einwilligungsfähig ist — wessen Wille wird da eigentlich noch exekutiert?
Und: Wenn ein Regierungsbericht selbst errechnet, wie viel Geld eine Ausweitung sparen würde — bleibt diese Zahl dann folgenlos für die politische Entscheidung, oder wird sie es nicht?