„Man wird Einrichtungen schaffen, viel effektiver als die Stasi"
Bärbel Bohley warnte 1991 vor der Übernahme von Kontrollmethoden durch demokratische Staaten. Eine Chronologie von der Corona-Infrastruktur zur anlasslosen KI-Verhaltensüberwachung.
„Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben … all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien, westlichen Gesellschaft passen. Man wird Störer nicht unbedingt verhaften — es gibt feinere Möglichkeiten, unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen wird wiederkommen … Man wird Einrichtungen schaffen, viel effektiver, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation und der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert."— Bärbel Bohley (1945–2010), DDR-Bürgerrechtlerin, Mitbegründerin des Neuen Forums · gegenüber dem Schriftsteller Chaim Noll, ca. 1991 · Quelle: achgut.com, 03.03.2019
Das Zitat stammt aus einem Gespräch, das wenige Jahre nach der Wiedervereinigung stattfand. Bohley hatte die Stasi aus eigenem Erleben kennengelernt: Verhöre, Inhaftierung, Zwangsexil. Sie kannte die Methodik des Ministeriums für Staatssicherheit nicht aus Akten, sondern aus dem gelebten Alltag des Überwachungsstaates. Und sie sah, wohin die systematische Aufarbeitung führen würde — nicht zur Immunisierung, sondern zur Blaupause.
Dieser Artikel dokumentiert eine Chronologie. Keine Theorie — eine Abfolge von Gesetzen, Pilotprojekten und Beschlüssen, die öffentlich zugänglich sind.
I. Das Fundament: Corona-Infrastruktur 2020–2022
Im Frühjahr 2020 wurden in Deutschland innerhalb weniger Wochen Überwachungsstrukturen errichtet, für die es in der Bundesrepublik kein Vorbild gab. Die rechtliche Grundlage: das Infektionsschutzgesetz (IfSG), mehrfach novelliert unter dem Druck der Pandemie. BELEGT
Gaststätten, Friseure, Supermärkte, Fitnessstudios — Betriebe aller Art wurden verpflichtet, Kontaktdaten ihrer Kunden zu erfassen. 13 Bundesländer kauften Lizenzen für die Luca-App, Gesamtvolumen: über 20 Millionen Euro Steuergelder. 40 Millionen Bürger registrierten sich. BELEGT
Im Januar 2022 wurde öffentlich, was Datenschützer von Beginn an befürchtet hatten: Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte ohne Rechtsgrundlage Luca-App-Daten angefordert und erhalten, um in einem Todesfall Zeugen zu identifizieren. Die Staatsanwaltschaft räumte den Vorgang ein und bezeichnete ihn als „fehlerhafte Bewertung des Infektionsschutzgesetzes". BELEGT
Dabei war der Luca-Missbrauch kein Einzelfall. Entwickler der App gaben an, sie seien „fast täglich" mit Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaften konfrontiert worden. BELEGT
„So soll verhindert werden, dass sich die Corona-Tracing-App still und heimlich zu einer Überwachungsinfrastruktur verselbstständigt, für die immer neue Zwecke gefunden werden könnten."
— netzpolitik.org, Mai 2020, aus einem Entwurf für ein Corona-Tracing-Gesetz, der nie verabschiedet wurde
II. Die digitale Brieföffnung: EU-Chatkontrolle 2021–2026
Parallel zur Pandemie-Infrastruktur entstand auf EU-Ebene ein Projekt, das alle privaten Nachrichten aller Bürger systematisch scannen würde. Die offizielle Begründung: Kinderschutz. BELEGT
Seit 2021 erlaubte eine ePrivacy-Ausnahme Anbietern wie Meta, Google und Microsoft das anlasslose Scannen privater Kommunikation. Die EU-Kommission konnte in ihrem eigenen Evaluationsbericht vom November 2025 keinen belastbaren Zusammenhang zur Verurteilung von Straftätern belegen. Microsoft gab für 2023 an, 11,7 Milliarden Dateien weltweit überwacht und dabei 32.000 CSAM-Dateien gefunden zu haben — 0,000002735 Prozent. BELEGT
Der Anbieter Yubo meldete für 2023 eine Falsch-positiv-Fehlerquote von 20 Prozent. Das bedeutet: Jeder fünfte Alarm traf Unschuldige — Personen, deren private Kommunikation an externe Moderatoren weltweit weitergeleitet wurde. BELEGT
Im März 2026 scheiterte die Verlängerung der Ausnahmeregelung am EU-Parlament — nach einem ungewöhnlichen Vorgang: Die konservative EVP-Fraktion hatte eine erneute Abstimmung erzwungen, nachdem das Parlament bereits grundrechtskonform votiert hatte. Die Chatkontrolle 1.0 lief am 3. April 2026 aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Scheitern als „schweren Rückschlag für den Schutz unserer Kinder". BELEGT
Die Verhandlungen über die dauerhafte, verpflichtende Chatkontrolle 2.0 laufen weiter. OFFEN
III. Das Auge auf der Straße: Verhaltensscanner 2018–2026
Während die Chatkontrolle digital im Hintergrund lief, wurde der öffentliche Raum physisch erfasst. Seit 2018 wird in Mannheim eine Verhaltensscanner-Software an Passanten trainiert — ohne deren Wissen, unter Realbedingungen, auf öffentlichen Plätzen. BELEGT
Das System legt ein Vektoren-Strichmännchen über die Gliedmaßen abgebildeter Personen und analysiert Bewegungsabläufe. Bei vorab definierten Kategorien — Schläge, Tritte, Schubser, abwehrende Körperhaltungen — schlägt es Alarm. In Hamburg wird auch registriert, wenn jemand liegt. BELEGT
Die Polizei Mannheim kann nach acht Jahren Betrieb keinen einzigen Fall nennen, in dem die Technologie eine Ermittlung unterstützt hat. Dennoch breitet sich das System aus. BELEGT
Der Chaos Computer Club warnt, die Definition von „auffälligem Verhalten" bleibe intransparent: Ob längeres Verweilen, Menschenansammlungen, zwischenmenschliche Berührungen oder unregelmäßige Bewegungen als verdächtig eingestuft werden — dazu äußern sich weder Hersteller noch Behörden. BELEGT
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) formulierte die Logik offen: „Es wäre fatal, wenn wir als einziges Bundesland darauf verzichten würden. Wir wären wie eine Insel für Kriminelle." Die Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss antwortete: „Das Problem ist, wer irgendwann in der Lage sein wird, solche Software zu nutzen." BELEGT
IV. Die strukturelle Verschiebung: von verdachtsabhängig zu anlasslos
Das verbindende Prinzip der beschriebenen Entwicklungen ist eine juristische Verschiebung, die in öffentlichen Dokumenten sichtbar ist: von der verdachtsabhängigen zur anlasslosen Überwachung. BELEGT
Der Begriff „struktureller Kriminalitätsschwerpunkt" ist in keinem Gesetz definiert. Er wird durch die zuständige Polizeibehörde festgelegt. BELEGT Damit entfällt das Erfordernis eines tatsächlichen Anlasses für die Überwachung. EXTRAPOLATION
V. Satire als Dokument — ein Kommentar aus dem Heise-Forum
Am 5. Mai 2026 veröffentlichte ein anonymer Nutzer im Kommentarbereich des IT-Nachrichtenportals heise.de einen Text unter dem Titel „Die liebevolle Gesprächs- und Verhaltenskontrolle im Jahr 2036". Der Text ist als Satire verfasst — und schließt mit dem Hinweis, er könne für Satire gehalten werden. Dann folgt der Link zur netzpolitik.org-Recherche über Verhaltensscanner. Der Verfasser schreibt dazu:
„Seit dem 1. Januar 2033 sind Barkeeper, Kellnerinnen, Supermarktkassiererinnen, Friseurinnen, Taxifahrer, Bäckereifachverkäuferinnen sowie alle Personen, die beruflich innerhalb von 1,5 Metern an anderen Menschen stehen, gesetzlich verpflichtet, als ‚Inoffizielle Mitarbeiter' am Schutze der Demokratie und dem Schutz der Kinder mitzuwirken."
„Und falls das jetzt jemand für Satire hält, die Parteien inklusive der Grünen in BW wollen verdachtsunabhängige KI Verhaltenskontrolle in der Öffentlichkeit."
Die Formulierung „Inoffizielle Mitarbeiter" — IM — ist eine direkte Referenz auf das Netzwerk von Informanten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Das Ministerium hatte nach Schätzungen bis zu 189.000 inoffizielle Mitarbeiter. Die Methode: soziale Nähe als Überwachungsinstrument.
Bärbel Bohley kannte diese Methode. Sie hatte sie erlebt. Sie hatte sie beschrieben. BELEGT
Offene Fragen
Welche Behörde definiert ab 2026 in Baden-Württemberg, was ein „struktureller Kriminalitätsschwerpunkt" ist — und nach welchen Kriterien?
Warum hat kein Bundesland in acht Jahren Verhaltensscanner-Betrieb einen einzigen Ermittlungserfolg dokumentiert — und warum werden die Systeme dennoch flächendeckend ausgerollt?
Welche Konsequenzen hatte der rechtswidrige Zugriff der Staatsanwaltschaft Mainz auf Luca-App-Daten für die beteiligten Beamten?
Die Chatkontrolle 1.0 ist gescheitert. Die Trilog-Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung laufen. Wer verhandelt dort — und im Namen welcher Interessen?