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Zweierlei Maß: Drei Fälle, zwei Ergebnisse

Wer entscheidet, wann ein Symbol oder eine Formulierung strafbar ist? Drei Fallpaare aus den letzten Jahren zeigen: die Antwort hängt sichtbar davon ab, wer sie äußert.

Cui bono, wenn die gleiche Formulierung im einen Fall zur Hausdurchsuchung führt und im anderen zu gar nichts? Drei Fallpaare, jeweils vergleichbarer Sachverhalt, jeweils unterschiedliches Ergebnis. Die Fakten zuerst — die Bewertung danach.

Fall 1: „Deutschland erwache" — einmal Hausdurchsuchung, einmal Schweigen

Factbox
Norbert Bolz (Medienwissenschaftler, emeritiert) kommentierte auf X ironisch die „taz"-Schlagzeile „Deutschland erwacht". Die hessische Meldestelle „Hessen gegen Hetze" leitete den Hinweis weiter, es folgte eine polizeilich beantragte Hausdurchsuchung. Die Beamten fertigten dabei lediglich ein Foto des Bildschirms mit dem Post an.
Ruprecht Polenz (Ex-CDU-Generalsekretär) schrieb 2023 über einen Tweet des CSU-Mitglieds Armin Petschner-Multari: „Das klingt ja fast wie Deutschland erwache." Jemand meldete den Tweet ebenfalls an „Hessen gegen Hetze" — Antwort der Stelle: kein Handlungsbedarf.
Exakt dieselbe Formulierung. Einmal Hausdurchsuchung, einmal Achselzucken.

Fall 2: „Nazi" — einmal Geldstrafe, einmal „Missverständnis"

Factbox
Ein 63-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen musste 2025 eine Geldstrafe von 1.500 Euro zahlen, weil er die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „Nazi" bezeichnet hatte.
Annalena Baerbock bezeichnete im August 2020 bei „Markus Lanz" den kurz zuvor gewählten und dann aus dem Amt gedrängten thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) als „Nazi". Konsequenz: keine. Sie erklärte die Aussage als „Missverständnis".

Fall 3: Hitler-Symbol — einmal Ermittlung, einmal Einstellung ohne Verfahren

Factbox
Rainer Zitelmann (Publizist) veröffentlichte auf X eine Putin-kritische Grafik, die auch Hitler mit Hakenkreuz-Armbinde zeigte. Die Berliner Justiz ermittelte wegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).
Daniel Born (SPD, damals Landtagsvizepräsident Baden-Württemberg) malte im Juli 2025 bei einer geheimen Abstimmung ein Hakenkreuz neben den Namen des AfD-Abgeordneten Bernhard Eisenhut auf seinen Stimmzettel. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete kein Ermittlungsverfahren ein.
Jul 2025
Born zeichnet Hakenkreuz auf Stimmzettel bei geheimer Wahl im Landtag BW
Jul 2025
Born räumt Vorfall ein, tritt als Landtagsvizepräsident zurück, verlässt SPD-Fraktion
Aug 2025
Staatsanwaltschaft Stuttgart: kein Ermittlungsverfahren gegen Born
Fairnessbox

Die Nichtverfolgung im Fall Born ist juristisch begründet, nicht willkürlich: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verwies darauf, dass § 86a StGB ein öffentliches Verwenden oder Verbreiten voraussetzt — ein Stimmzettel, der in eine Wahlurne geworfen wird, erfüllt dieses Kriterium nach Ansicht der Behörde nicht. Eine mögliche Beleidigung des betroffenen AfD-Abgeordneten Eisenhut wurde zudem nicht verfolgt, weil Abgeordnete für Handlungen bei Abstimmungen im Landtag Indemnität genießen — ein im Grundgesetz verankerter Schutz, der für alle Fraktionen gleichermaßen gilt.

Im Fall Zitelmann war die Grafik dagegen öffentlich auf X gepostet und damit potenziell verbreitet — ein tatbestandlich relevanter Unterschied zum Stimmzettel-Fall. Die beiden Fälle sind juristisch also nicht identisch, auch wenn beide ein Hakenkreuz-Symbol betreffen. Ebenso lässt sich zu Fall 1 und 2 argumentieren: Meldestellen und Staatsanwaltschaften bewerten Kontext und Tonfall im Einzelfall unterschiedlich, was nicht per se Willkür bedeutet, sondern auch schlicht unterschiedliche Ermessensausübung sein kann.

Hinweis zur Einordnung: Diese Gegenüberstellung bewertet nicht die Schwere der NS-Vergangenheit oder relativiert historische NS-Verbrechen. Es geht ausschließlich um die Frage der gleichmäßigen Anwendung geltenden Rechts bei vergleichbaren Sachverhalten unterschiedlicher politischer Herkunft.
Dangerbox

Wenn drei voneinander unabhängige Fallpaare — unterschiedliche Bundesländer, unterschiedliche Behörden, unterschiedliche Jahre — dasselbe Muster zeigen, handelt es sich nicht mehr um einen Einzelfall, sondern um ein wiederkehrendes Ergebnis. Das begründet noch keine bewusste Absicht einzelner Beamter. Es begründet aber die Frage, ob Ermessensspielräume in der Praxis systematisch in eine Richtung ausgelegt werden — unabhängig von den im Einzelfall jeweils zutreffenden juristischen Begründungen.

Dunkelfeld-Fazit

Jeder der drei Fälle hat für sich genommen eine nachvollziehbare juristische Begründung. Genau das macht das Muster interessant: Es braucht keine einzelne willkürliche Entscheidung, damit am Ende ein konsistenter Unterschied sichtbar wird — es reicht, wenn Ermessen in vergleichbaren Situationen wiederholt unterschiedlich ausgeübt wird. Cui bono? Die Antwort liegt nicht in einer einzelnen Anzeige oder einem einzelnen Aktenzeichen, sondern in der Summe der Fälle, die sich über Jahre und Bundesländer hinweg zu einem Muster verdichten.

Quellen:
Tichys Einblick: Deutschlands Skandaljustiz (25.07.2026)
Tagesspiegel: SPD-Politiker malte Hakenkreuz auf Stimmzettel — Staatsanwaltschaft geht nicht gegen Born vor
Staatsanzeiger BW: Landtagsvizepräsident Born tritt nach Hakenkreuz-Skandal zurück
Staatsanzeiger BW: Nach Hakenkreuz-Skandal — Keine Ermittlungen gegen Born
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