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Serie: Wächter ohne Wache

Der MDR-Beitrag, der trotz Freispruch verschwunden blieb

Ein Sender löscht einen kritischen Corona-Beitrag. Das eigene Aufsichtsgremium prüft monatelang — und stellt fest: alles korrekt gearbeitet. Der Beitrag bleibt trotzdem gelöscht.

Damals / Heute

Damals — 12.12.2023

MDR-"Umschau" sendet einen Beitrag über mutmaßliche DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen. Verschiedene Fachpositionen kommen zu Wort, offene Fragen werden benannt.

Heute — nach 10.06.2024

Das eigene Aufsichtsgremium des Senders stellt fest: keine Sorgfaltspflichtverletzung. Der Beitrag bleibt trotzdem aus der Mediathek verbannt.

Die Chronologie

12.12.2023

MDR-"Umschau" strahlt den Beitrag "Corona-Impfstoff in der Kritik – Was ist dran?" aus. Zu Wort kommen u. a. der US-Krebsgenetiker Prof. Phillip Buckhaults (University of South Carolina) und Prof. Emanuel Wyler vom Max-Delbrück-Center — mit gegensätzlichen Einschätzungen zum Risiko.

17.12.2023

Nach Kritik u. a. der Sächsischen Zeitung wird der Beitrag "vorübergehend" aus MDR- und ARD-Mediathek genommen.

20.12.2023

Die Löschung wird dauerhaft. Offizielle Begründung: Verletzung der "journalistischen Sorgfaltspflicht".

10.06.2024

Der Programmausschuss des MDR-Rundfunkrats — das eigene Kontrollgremium des Senders — kommt nach monatelanger Prüfung zum Ergebnis: keine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

danach

Der Beitrag bleibt trotzdem gelöscht. Der Rundfunkrat erklärt, ein Eingriff würde "die Funktion der Aufsicht überdehnen".

"Der Ausschuss sieht keinen Verstoß gegen die Angebotsgrundsätze." Michael Ziche, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrats, schriftliche Antwort auf eine Programmbeschwerde, 23.08.2024
Faktenlage

Das Muster

Der eigentliche Befund ist unbequemer als jede Zensur-Erzählung: Es braucht keine gezielte Anweisung von außen. Ein Sender kann ein Aufsichtsgremium besitzen, das einen Beitrag ausdrücklich für korrekt erklärt — und trotzdem entscheidet am Ende allein die Chefredaktion, ob er zurückkehrt. Wächter, deren eigene Aufsicht sich selbst für nicht zuständig erklärt, sind schwer zu prüfen — von außen wie von innen.

Dahinter liegt zusätzlich ein strukturelles Problem: die sogenannte Depublizierungspflicht, seit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 in Kraft. Sie zwingt ARD, ZDF, die Dritten Programme und den Deutschlandfunk, die meisten Online-Inhalte nach kurzer Frist wieder offline zu nehmen — ursprünglich durchgesetzt auf Druck der Zeitungsverleger, die sich vor kostenloser öffentlich-rechtlicher Konkurrenz schützen wollten. Bis heute werden schätzungsweise 80 bis 90 Prozent der Online-Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach einer gewissen Zeit depubliziert.

Hoffnung

Diese Lücke ist keine Naturgesetzlichkeit, sondern eine politische Entscheidung von 2009 — Reformen 2018 und 2020 zeigen, dass öffentlicher Druck wirkt. Und der MDR-Fall selbst beweist: Programmbeschwerden, hartnäckiges Nachfragen und die Anwesenheit von Bürgern bei Rundfunkratssitzungen bringen Vorgänge ans Licht, die sonst im Verwaltungsvorgang verschwunden wären. Kontrolle funktioniert, wenn sie genutzt wird.

Quellen

  1. Tier 1Berliner Zeitung (Open Source), "Zensur beim MDR? Beitrag über verunreinigte Corona-Impfstoffe bleibt ohne Begründung gelöscht", 14./16.09.2024 — Chronologie, Zitate, Entscheidung des Programmausschusses.
  2. Tier 1netzpolitik.org, "Was macht eigentlich die Depublizierungspflicht?", 2017 — Herkunft der 7-Tage-Regelung im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
  3. Tier 1ver.di / mmm.verdi.de, "Mediatheken löschen ihre Inhalte", 2024 — gestaffelte Verweildauer-Fristen.
  4. Tier 1Initiative für einen Publikumsrat, "Offenlegung der Archive", 29.02.2024 — geschätzte Depublizierungsquote von 80–90 %.
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