Strukturkritik · Zivilgesellschaft & Staat

#unsereDemokratie" —
Der NGO-Komplex

Wer 182 Millionen Euro jährlich verteilt, entscheidet mit, wer Demokratie definiert. Eine Dokumentation der Förderstrukturen, Interessenverflechtungen und parlamentarischen Vorgänge rund um das Bundesprogramm „Demokratie leben!"

dunkelfeld.report Stand: Juni 2026 Bereich: Strukturkritik Quellen: BMFSFJ-Förderrichtlinie · Bundestagsdrucksache 20/15035 · DOJ-Dokumente · LG Berlin 27 O 379/25

I. Neusprech: Wer definiert „unsere" Demokratie?

„#unsereDemokratie" — der Hashtag suggeriert Gemeinschaft. Doch die grammatische Konstruktion enthält eine Vorentscheidung: Ein kollektives „Wir" wird behauptet, bevor der Inhalt bestimmt ist. Die Frage, wer dieses „Wir" konstituiert und wer die Mittel erhält, seine Definition institutionell durchzusetzen, ist keine rhetorische — sie ist eine strukturelle. BELEGT

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist seit 2015 das finanziell größte Instrument dieser Definitionsmacht. Es legt fest, welche Organisationen als Träger anerkannt werden, welche Themen als „demokratiegefährdend" gelten — und welche nicht. BELEGT

Primärquelle Förderrichtlinie „Demokratie leben!", BMFSFJ, 20. November 2024, Gemeinsames Ministerialblatt 2024, S. 1166 ff. — Laufzeit: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2032. Ziel laut Richtlinie: „zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben beizutragen, Teilhabe zu fördern sowie die Arbeit gegen jede Form von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen."

II. Das Programm — Fakten und Entwicklung

„Demokratie leben!" wurde 2014 von der damaligen SPD-Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ins Leben gerufen und startete im Januar 2015 operativ. Seit 2025 befindet es sich in seiner dritten Förderperiode, die bis 2032 läuft — und damit über mehrere Legislaturperioden hinaus. BELEGT

182 Mio. Euro/Jahr (2023–)
40,5 Mio. Euro/Jahr (2015)
+350 % Budgetzuwachs 2015–2023
~1 Mrd. Euro gesamt bis 2029
580 Projekte ab 2025
8 Jahre Max. Förderlaufzeit (neu)
Quellen BMBFSFJ, Infopapier „Demokratie leben!" — Start der 3. Förderperiode, 2025 · NZZ, „Regierung weicht 551 Fragen der CDU zum NGO-Komplex im Antwortschreiben aus", März 2025 (bestätigt 182 Mio. € Budget 2023 via Welt.de-Verweis auf Bundestagsartikel).

Das Programm finanziert über fünf Programmbereiche: Bundeszentrale Infrastruktur, Partnerschaften für Demokratie (kommunale Ebene), Landes-Demokratiezentren, Innovationsprojekte sowie Extremismusprävention im Strafvollzug. In der dritten Förderperiode werden einzelne Projekte mit bis zu acht Jahren Laufzeit ausgestattet — über zwei Bundestagswahlperioden hinaus. BELEGT

III. Das asymmetrische Spektrum

Ein dokumentiertes Strukturmerkmal des Programms betrifft die thematische Ausrichtung. Der Journalist Markus Wehner kritisierte 2017 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach den G20-Ausschreitungen in Hamburg, das Programm stecke lediglich ein Prozent der Mittel in Projekte gegen Linksextremismus. BELEGT

„Wenig hilft wenig: Nur ein Prozent gegen Linksextremismus."

— Markus Wehner, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2017

Das Programm selbst räumt in seiner Trägerdokumentation ein, dass „Zielgruppenzugänge zu linksmilitanten, linksextremen Akteuren schwierig herzustellen" seien und die Begriffsdebatte um Linksextremismus im wissenschaftlichen Diskurs noch nicht abgeschlossen sei. BELEGT

Primärquelle Bundesprogramm „Demokratie leben!", Kooperationsverbünde und Themen, Sektion Linksextremismus: „Die öffentliche Wahrnehmung von und Diskussionen über Linksextremismus sind vor allem von linksextremistisch motivierter Gewalt und eskalierenden Protesten geprägt. Zielgruppenzugänge erweisen sich weiterhin als schwierig herzustellen." — demokratie-leben.de, abgerufen 2026.

IV. Der Hauptträger: Amadeu Antonio Stiftung

Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) nimmt im Programm eine koordinierende Rolle ein: Sie leitet den Kooperationsverbund gegen Rechtsextremismus unter dem Namen „KompRex — Kompetent in der Rechtsextremismusprävention" und ist damit eine der institutionell zentralsten Förderempfängerinnen. Laut eigener Programmdokumentation erhielt die AAS seit 2015 über 8,8 Millionen Euro aus „Demokratie leben!". BELEGT

Anetta Kahane
Initiatorin der AAS · Vorstandsvorsitzende 1998–2022

Kahane gründete die Amadeu Antonio Stiftung 1998. Ihre frühere Tätigkeit als inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der DDR-Staatssicherheit ist durch die AAS selbst öffentlich dokumentiert.

Laut der von der AAS beauftragten Untersuchung des Stasi-Forschers Dr. Helmut Müller-Enbergs: Kahane war von 1974 bis 1982 unter dem Decknamen „IM Victoria" für das MfS tätig. Die Kooperation begann im Alter von 19 Jahren „auf politisch-ideologischer Grundlage". Sie berichtete über westdeutsche Touristen und andere Ausländer. Dokumentiert ist u.a. die Denunziation der Brüder Brasch als „Feinde der DDR". BELEGT

Kahane brach die Zusammenarbeit 1982 aus eigener Initiative ab, was nach eigener Darstellung zu beruflichen Nachteilen führte. Ab 1983 stand sie selbst unter Stasi-Observierung. BELEGT

Quellen Amadeu Antonio Stiftung, eigene Webseite: „1974 wurde Anetta Kahane im Alter von 19 Jahren als IM angeworben." · Dr. Helmut Müller-Enbergs, beauftragtes Gutachten 2012, veröffentlicht April 2016 · Wikipedia (EN), „Anetta Kahane", mit Einzelnachweisen zu den Stasi-Akten.

2023 richtete die AAS mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums eine „Meldestelle Antifeminismus" ein. 2016 beteiligte sich die Stiftung auf Einladung von Bundesjustizminister Heiko Maas an einer Taskforce gegen Hassrede im Internet — eine Beteiligung, die angesichts der IM-Biografie ihrer Gründerin öffentliche Kontroversen auslöste. BELEGT

V. Der Verfassungsschutz-Skandal 2018

Im Jahr 2018 wurde öffentlich, dass das Bundesfamilienministerium insgesamt 51 Projektträger des Programms heimlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte überprüfen lassen — ohne Wissen der betroffenen Organisationen. BELEGT

Primärquelle Martin Kaul: „Verfassungsschutz überprüfte NGOs: Demokratieprojekte durchleuchtet." In: Die Tageszeitung (taz), 16. Mai 2018 · Ein Bundestagsgutachten stufte diese Praxis als verfassungsrechtlich bedenklich ein: Die Abfragen erfolgten ohne Rechtsgrundlage nach BVerfSchG und könnten einen unzulässigen Grundrechtseingriff darstellen.

Zwischen 2020 und 2024 wurden laut Antwort auf eine parlamentarische Anfrage über alle Ministerien hinweg insgesamt 1.250 NGOs und 1.296 Einzelpersonen per sogenanntem „Haber-Verfahren" überprüft. In 210 Fällen vermerkte der Verfassungsschutz „Erkenntnisse" — was in der Regel zur Ablehnung der Förderung führte. BELEGT

VI. 551 Fragen — und ihre Versenkung

Am 21. Februar 2025 — einen Tag nach der Bundestagswahl — brachte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterzeichnet von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt, die Kleine Anfrage Drucksache 20/15035 mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen" in den Bundestag ein. 551 Einzelfragen richteten sich an 17 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv, Greenpeace, Campact und die „Omas gegen Rechts". BELEGT

„Die Union zielt mit ihrer Anfrage im Bundestag darauf ab, zivilgesellschaftliche Organisationen infrage zu stellen, die unsere Demokratie schützen. Die Union sollte dringend ihr Foulspiel überdenken, wenn sie mit der SPD ins Gespräch kommen möchte."

— Lars Klingbeil, SPD-Fraktionsvorsitzender, auf X, Februar 2025

Klingbeil drohte offen mit dem Abbruch der laufenden Koalitionsgespräche und forderte die Union auf, die Anfrage zurückzuziehen. Nach eigenen Angaben könne er sich „keine Situation vorstellen", in der man morgens über Investitionen verhandle und nachmittags Organisationen „an den Pranger" stelle. BELEGT

Der Interessenkonflikt

Zum Zeitpunkt seiner Drohung war öffentlich wenig bekannt: Lena-Sophie Müller, die Ehefrau Lars Klingbeils, ist seit 2014 hauptamtliche Geschäftsführerin der Initiative D21 e.V. — einer gemeinnützigen NGO, die selbst staatliche Fördergelder erhält. BELEGT

Person Funktion Relevanz
Lars Klingbeil SPD-Fraktionsvorsitzender, ab Mai 2025 Bundesfinanzminister Drohte mit Abbruch der Koalitionsgespräche wegen der NGO-Anfrage
Lena-Sophie Müller Geschäftsführerin Initiative D21 e.V. (seit 2014), verheiratet mit Klingbeil seit 2019 D21 erhielt 2022–2024 laut Lobbyregister ca. 500.000 € öffentliche Zuwendungen; 2023: mindestens 150.000 € aus drei Ministerien
Müller / D21 Mitglied Digitalrat Bundesverteidigungsministerium (ab 2019) Berufung erfolgte, als Klingbeil stellv. Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestags war
Quellen Wikipedia, „Initiative D21": „Die Geschäfte führt seit 2014 Lena-Sophie Müller. Sie ist seit 2019 mit dem SPD-Politiker Lars Klingbeil verheiratet." · Lobbyregister des Deutschen Bundestags (öffentlich zugänglich) · dpa-Faktencheck, Mai 2025: bestätigt Grundtatsachen, kein Widerspruch zur Geschäftsführer-Funktion. · Connections.news, Oktober 2025.

Verschleiern und Verweigern: Die Antwort der Bundesregierung

Die scheidende Bundesregierung antwortete auf die 551 Fragen — ließ jedoch 251 davon unbeantwortet. Begründung: Die Zusammenstellung der angefragten Informationen sei zu aufwendig; es sei nicht Aufgabe der Regierung, „frei verfügbare Informationen" zusammenzutragen. BELEGT

Eine der offengebliebenen Fragen lautete: „Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Correctiv gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?" — eine Frage, die durch eine frühere AfD-Anfrage bereits partiell dokumentierte Verbindungen (SPD-Staatsministerin bei Theateraufführung eines Correctiv-Texts, Einladung Scholz' durch Correctiv-Geschäftsführerin) berührte. BELEGT

Der Deal

Die CDU einigte sich in der Folge auf einen impliziten Deal mit der SPD: Die Forderung nach vollständigem Rückzug der Anfrage wurde fallengelassen — im Gegenzug liefen die Fragen durch das Prinzip der parlamentarischen Diskontinuität (Wechsel des Bundestags) ins Leere. Eine vollständige parlamentarische Beantwortung erfolgte nicht. BELEGT

Quelle NZZ, „Lassen CDU und SPD die 551 NGO-Fragen in der Versenkung verschwinden?", März 2025: „Die CDU hat sich auf einen Deal mit SPD-Chef Lars Klingbeil eingelassen: Die SPD verlangt anscheinend nicht mehr, dass die Union die Fragen zurückzieht." · Tichys Einblick, März 2025: Thorsten Frei räumte ein, die CDU habe das Programm selbst in der GroKo mitgetragen.

VII. Fallbeispiel München: Die kommunale Dimension

Das Münchner Beispiel zeigt, wie die Förderlogik von der Bundesebene in die kommunale Struktur übergeht. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat laut einer Nius-Recherche vom Februar 2026 ein Netzwerk von staatlich geförderten Strukturen aufgebaut, das Antifa-nahe Gruppen einschließt. BELEGT

2022–
Feierwerk e.V. (Trägerverein der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München / firm) erhält jährlich rund 4 Millionen Euro städtische Förderung. firm selbst: 132.000 € (2024), 123.000 € (2025).
2024
Autonomes Zentrum „Kafe Marat" — laut Bayerischem Verfassungsschutz als linksextremistischer Treffpunkt geführt — erhält 50.000 € städtische Förderung.
2025
Antifa-Gruppe „Recherche Nord" erhält den Georg-Elser-Preis der Stadt München (10.000 €). Preis überreicht durch Kulturreferent Marek Wiechers, der bis 2019 das Büro von OB Reiter leitete.
Jan.–Jul. 2026
Bundesregierung fördert Antifa-Ausstellung „Antifascism: Now" in der Kunsthalle Lothringer 13. Laut Nius-Recherche enthielt die Ausstellung Anleitungen zur Sabotage digitaler Infrastruktur sowie zum Bau von Wurfgeschossen. Fördervolumen: 133.000 €.
Quellen Nius, „Münchns SPD-Oberbürgermeister Reiter betreibt ein städtisches Antifa-Netzwerk", 20. Februar 2026 · Nius, „Regierung fördert Antifa-Ausstellung mit Anleitung für Wurfgeschosse gegen Unterdrücker mit 133.000 Euro Steuergeld", Februar 2026 · AfD-Stadtratsgruppe München, Kleine Anfrage an OB Reiter mit Verweis auf Verfassungsschutzberichte Bayern, Risi-Dokument 8889585.

VIII. Das Correctiv-Urteil und der rechtliche Rahmen

Ein zentraler Referenzpunkt des gesamten Komplexes ist der Correctiv-Bericht vom Januar 2024 über ein Treffen in Potsdam, der eine der größten Demonstrationswellen der deutschen Nachkriegsgeschichte auslöste — und der staatlich geförderte NGOs als Mobilisierungsinfrastruktur nutzte. BELEGT

Am 17. März 2026 stufte das Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 27 O 379/25 mehrere Kernaussagen des Correctiv-Berichts als unwahr ein. Der Bericht hatte den Anlass für Massendemonstrationen geliefert, an denen auch Organisationen aus dem Fördernetzwerk von „Demokratie leben!" beteiligt waren. BELEGT

Primärquelle LG Berlin II, Az. 27 O 379/25, Urteil vom 17. März 2026 (Kernaussagen des Correctiv-Berichts als unwahr eingestuft). Dokumentiert durch RA Joachim Steinhöfel, der seit Jahren den staatlich-institutionellen Zensurkomplex aus HateAid, AAS und Correctiv gerichtlich angreift.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel dokumentiert in seiner Arbeit einen „staatlich-industriellen Zensurkomplex": HateAid, Amadeu Antonio Stiftung und Correctiv erhalten staatliche Millionenförderungen und operieren gleichzeitig im Bereich der Rechtsverfolgung gegen Bürger, die ihre Arbeit kritisieren. EXTRAPOLATION

IX. Strukturbilanz: Was dokumentierbar ist

Aus den vorliegenden Primärquellen ergibt sich folgendes Strukturbild — ohne Attribuierung von Motiven:

Dokumentierte Strukturmerkmale
  • → Staatliche Förderung definiert „Zivilgesellschaft"
  • → Träger definieren, was als Extremismus gilt
  • → Träger erhalten Mittel für diese Definition
  • → Parlamentarische Kontrolle wurde blockiert
  • → Interessenkonflikte bei zentralen Akteuren
  • → Hauptträger mit IM-Biografie der Gründerin
Offen / Nicht belegt
  • → Intentionale Koordination zwischen Akteuren
  • → Kausalität: Förderung → politisches Ergebnis
  • → Gesamtvolumen aller parallelen Förderströme
  • → Vollständige Trägerliste 3. Förderperiode
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Offene Fragen

Vollständige Quellenübersicht Förderrichtlinie „Demokratie leben!" (GMBl. 2024, S. 1166 ff.) · Bundestagsdrucksache 20/15035 (551 Fragen, CDU/CSU, 21.02.2025) · BMBFSFJ, Infopapier 3. Förderperiode · NZZ, März 2025 · Taz, Oktober 2025 · Taz, März 2026 (Haber-Verfahren) · Tagesspiegel, März 2026 · Nius, Februar 2026 (Reiter/München) · Nius, Februar 2026 (Antifa-Ausstellung) · Risi-Dokument München 8889585 · Wikipedia „Amadeu Antonio Stiftung" · Wikipedia „Initiative D21" · AAS-Pressemitteilung April 2016 · Dr. Müller-Enbergs, Gutachten 2012 · LG Berlin II, Az. 27 O 379/25 · Fabio De Masi (X, 19.02.2026)
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