I. Neusprech: Wer definiert „unsere" Demokratie?
„#unsereDemokratie" — der Hashtag suggeriert Gemeinschaft. Doch die grammatische Konstruktion enthält eine Vorentscheidung: Ein kollektives „Wir" wird behauptet, bevor der Inhalt bestimmt ist. Die Frage, wer dieses „Wir" konstituiert und wer die Mittel erhält, seine Definition institutionell durchzusetzen, ist keine rhetorische — sie ist eine strukturelle. BELEGT
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist seit 2015 das finanziell größte Instrument dieser Definitionsmacht. Es legt fest, welche Organisationen als Träger anerkannt werden, welche Themen als „demokratiegefährdend" gelten — und welche nicht. BELEGT
II. Das Programm — Fakten und Entwicklung
„Demokratie leben!" wurde 2014 von der damaligen SPD-Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ins Leben gerufen und startete im Januar 2015 operativ. Seit 2025 befindet es sich in seiner dritten Förderperiode, die bis 2032 läuft — und damit über mehrere Legislaturperioden hinaus. BELEGT
Das Programm finanziert über fünf Programmbereiche: Bundeszentrale Infrastruktur, Partnerschaften für Demokratie (kommunale Ebene), Landes-Demokratiezentren, Innovationsprojekte sowie Extremismusprävention im Strafvollzug. In der dritten Förderperiode werden einzelne Projekte mit bis zu acht Jahren Laufzeit ausgestattet — über zwei Bundestagswahlperioden hinaus. BELEGT
III. Das asymmetrische Spektrum
Ein dokumentiertes Strukturmerkmal des Programms betrifft die thematische Ausrichtung. Der Journalist Markus Wehner kritisierte 2017 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach den G20-Ausschreitungen in Hamburg, das Programm stecke lediglich ein Prozent der Mittel in Projekte gegen Linksextremismus. BELEGT
„Wenig hilft wenig: Nur ein Prozent gegen Linksextremismus."
— Markus Wehner, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2017Das Programm selbst räumt in seiner Trägerdokumentation ein, dass „Zielgruppenzugänge zu linksmilitanten, linksextremen Akteuren schwierig herzustellen" seien und die Begriffsdebatte um Linksextremismus im wissenschaftlichen Diskurs noch nicht abgeschlossen sei. BELEGT
IV. Der Hauptträger: Amadeu Antonio Stiftung
Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) nimmt im Programm eine koordinierende Rolle ein: Sie leitet den Kooperationsverbund gegen Rechtsextremismus unter dem Namen „KompRex — Kompetent in der Rechtsextremismusprävention" und ist damit eine der institutionell zentralsten Förderempfängerinnen. Laut eigener Programmdokumentation erhielt die AAS seit 2015 über 8,8 Millionen Euro aus „Demokratie leben!". BELEGT
Kahane gründete die Amadeu Antonio Stiftung 1998. Ihre frühere Tätigkeit als inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der DDR-Staatssicherheit ist durch die AAS selbst öffentlich dokumentiert.
Laut der von der AAS beauftragten Untersuchung des Stasi-Forschers Dr. Helmut Müller-Enbergs: Kahane war von 1974 bis 1982 unter dem Decknamen „IM Victoria" für das MfS tätig. Die Kooperation begann im Alter von 19 Jahren „auf politisch-ideologischer Grundlage". Sie berichtete über westdeutsche Touristen und andere Ausländer. Dokumentiert ist u.a. die Denunziation der Brüder Brasch als „Feinde der DDR". BELEGT
Kahane brach die Zusammenarbeit 1982 aus eigener Initiative ab, was nach eigener Darstellung zu beruflichen Nachteilen führte. Ab 1983 stand sie selbst unter Stasi-Observierung. BELEGT
2023 richtete die AAS mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums eine „Meldestelle Antifeminismus" ein. 2016 beteiligte sich die Stiftung auf Einladung von Bundesjustizminister Heiko Maas an einer Taskforce gegen Hassrede im Internet — eine Beteiligung, die angesichts der IM-Biografie ihrer Gründerin öffentliche Kontroversen auslöste. BELEGT
V. Der Verfassungsschutz-Skandal 2018
Im Jahr 2018 wurde öffentlich, dass das Bundesfamilienministerium insgesamt 51 Projektträger des Programms heimlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte überprüfen lassen — ohne Wissen der betroffenen Organisationen. BELEGT
Zwischen 2020 und 2024 wurden laut Antwort auf eine parlamentarische Anfrage über alle Ministerien hinweg insgesamt 1.250 NGOs und 1.296 Einzelpersonen per sogenanntem „Haber-Verfahren" überprüft. In 210 Fällen vermerkte der Verfassungsschutz „Erkenntnisse" — was in der Regel zur Ablehnung der Förderung führte. BELEGT
VI. 551 Fragen — und ihre Versenkung
Am 21. Februar 2025 — einen Tag nach der Bundestagswahl — brachte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterzeichnet von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt, die Kleine Anfrage Drucksache 20/15035 mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen" in den Bundestag ein. 551 Einzelfragen richteten sich an 17 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv, Greenpeace, Campact und die „Omas gegen Rechts". BELEGT
„Die Union zielt mit ihrer Anfrage im Bundestag darauf ab, zivilgesellschaftliche Organisationen infrage zu stellen, die unsere Demokratie schützen. Die Union sollte dringend ihr Foulspiel überdenken, wenn sie mit der SPD ins Gespräch kommen möchte."
— Lars Klingbeil, SPD-Fraktionsvorsitzender, auf X, Februar 2025Klingbeil drohte offen mit dem Abbruch der laufenden Koalitionsgespräche und forderte die Union auf, die Anfrage zurückzuziehen. Nach eigenen Angaben könne er sich „keine Situation vorstellen", in der man morgens über Investitionen verhandle und nachmittags Organisationen „an den Pranger" stelle. BELEGT
Der Interessenkonflikt
Zum Zeitpunkt seiner Drohung war öffentlich wenig bekannt: Lena-Sophie Müller, die Ehefrau Lars Klingbeils, ist seit 2014 hauptamtliche Geschäftsführerin der Initiative D21 e.V. — einer gemeinnützigen NGO, die selbst staatliche Fördergelder erhält. BELEGT
| Person | Funktion | Relevanz |
|---|---|---|
| Lars Klingbeil | SPD-Fraktionsvorsitzender, ab Mai 2025 Bundesfinanzminister | Drohte mit Abbruch der Koalitionsgespräche wegen der NGO-Anfrage |
| Lena-Sophie Müller | Geschäftsführerin Initiative D21 e.V. (seit 2014), verheiratet mit Klingbeil seit 2019 | D21 erhielt 2022–2024 laut Lobbyregister ca. 500.000 € öffentliche Zuwendungen; 2023: mindestens 150.000 € aus drei Ministerien |
| Müller / D21 | Mitglied Digitalrat Bundesverteidigungsministerium (ab 2019) | Berufung erfolgte, als Klingbeil stellv. Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestags war |
Verschleiern und Verweigern: Die Antwort der Bundesregierung
Die scheidende Bundesregierung antwortete auf die 551 Fragen — ließ jedoch 251 davon unbeantwortet. Begründung: Die Zusammenstellung der angefragten Informationen sei zu aufwendig; es sei nicht Aufgabe der Regierung, „frei verfügbare Informationen" zusammenzutragen. BELEGT
Eine der offengebliebenen Fragen lautete: „Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Correctiv gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?" — eine Frage, die durch eine frühere AfD-Anfrage bereits partiell dokumentierte Verbindungen (SPD-Staatsministerin bei Theateraufführung eines Correctiv-Texts, Einladung Scholz' durch Correctiv-Geschäftsführerin) berührte. BELEGT
Der Deal
Die CDU einigte sich in der Folge auf einen impliziten Deal mit der SPD: Die Forderung nach vollständigem Rückzug der Anfrage wurde fallengelassen — im Gegenzug liefen die Fragen durch das Prinzip der parlamentarischen Diskontinuität (Wechsel des Bundestags) ins Leere. Eine vollständige parlamentarische Beantwortung erfolgte nicht. BELEGT
VII. Fallbeispiel München: Die kommunale Dimension
Das Münchner Beispiel zeigt, wie die Förderlogik von der Bundesebene in die kommunale Struktur übergeht. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat laut einer Nius-Recherche vom Februar 2026 ein Netzwerk von staatlich geförderten Strukturen aufgebaut, das Antifa-nahe Gruppen einschließt. BELEGT
VIII. Das Correctiv-Urteil und der rechtliche Rahmen
Ein zentraler Referenzpunkt des gesamten Komplexes ist der Correctiv-Bericht vom Januar 2024 über ein Treffen in Potsdam, der eine der größten Demonstrationswellen der deutschen Nachkriegsgeschichte auslöste — und der staatlich geförderte NGOs als Mobilisierungsinfrastruktur nutzte. BELEGT
Am 17. März 2026 stufte das Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 27 O 379/25 mehrere Kernaussagen des Correctiv-Berichts als unwahr ein. Der Bericht hatte den Anlass für Massendemonstrationen geliefert, an denen auch Organisationen aus dem Fördernetzwerk von „Demokratie leben!" beteiligt waren. BELEGT
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel dokumentiert in seiner Arbeit einen „staatlich-industriellen Zensurkomplex": HateAid, Amadeu Antonio Stiftung und Correctiv erhalten staatliche Millionenförderungen und operieren gleichzeitig im Bereich der Rechtsverfolgung gegen Bürger, die ihre Arbeit kritisieren. EXTRAPOLATION
IX. Strukturbilanz: Was dokumentierbar ist
Aus den vorliegenden Primärquellen ergibt sich folgendes Strukturbild — ohne Attribuierung von Motiven:
- → Staatliche Förderung definiert „Zivilgesellschaft"
- → Träger definieren, was als Extremismus gilt
- → Träger erhalten Mittel für diese Definition
- → Parlamentarische Kontrolle wurde blockiert
- → Interessenkonflikte bei zentralen Akteuren
- → Hauptträger mit IM-Biografie der Gründerin
- → Intentionale Koordination zwischen Akteuren
- → Kausalität: Förderung → politisches Ergebnis
- → Gesamtvolumen aller parallelen Förderströme
- → Vollständige Trägerliste 3. Förderperiode
Offene Fragen
- Wenn 251 von 551 parlamentarischen Fragen unbeantwortet bleiben — welche Informationen wären darin enthalten gewesen?
- Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein staatlich geförderter Träger gleichzeitig definieren, was als „Extremismus" gilt, und Gelder für die Bekämpfung dieses selbst definierten Phänomens erhalten?
- Warum wurde das Programm von 40,5 Millionen Euro (2015) auf 182 Millionen Euro (2023) ausgebaut — und welche Wirksamkeitsnachweise lagen dieser Entscheidung zugrunde?
- Welche Rolle spielten staatlich geförderte NGO-Strukturen bei der Mobilisierung der Demonstrationen, die auf Basis von Correctiv-Behauptungen stattfanden, die ein Gericht später als unwahr eingestuft hat?
- Warum hat die CDU, nachdem sie die 551 Fragen gestellt hatte, keinen parlamentarischen Nachdruck auf vollständige Beantwortung verwendet?