Teil 1 dieser Serie zeigte: In den USA entscheidet nicht das Lobbybudget über politischen Einfluss, sondern die personelle Nähe zur Regierung. In Deutschland läuft der Mechanismus anders — hier zahlt der Staat nicht für Lobbying, sondern direkt an die Konzerne, die er per Gesetz zum Ausstieg zwingt.
BELEGT Nach dem beschleunigten Atomausstieg 2011 (Reaktion auf Fukushima) klagten RWE, E.ON und Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht. 2016 urteilte das Gericht: Der Ausstieg selbst ist verfassungsgemäß — aber ein Teil der Enteignung muss entschädigt werden. Nach jahrelangem Streit einigten sich Bund und Konzerne 2021 auf eine Gesamtsumme.
BELEGT Für den gesetzlich fixierten Kohleausstieg bis 2038 erhalten RWE (2,6 Mrd. €) und LEAG (1,75 Mrd. €) Entschädigungen — nicht über eine Ausschreibung wie bei der Steinkohle, sondern über direkte Verhandlung mit dem Staat. Die EU-Kommission genehmigte die RWE-Zahlung 2023.
BELEGT Die Klima-Denkfabrik Ember rekonstruierte gemeinsam mit Greenpeace eine zunächst als Verschlusssache eingestufte Berechnungsformel aus dem Wirtschaftsministerium (unter Minister Altmaier). Ergebnis: Bei realistischeren Annahmen zu Laufzeit, CO2-Preisentwicklung und Ausgleichszeitraum hätte die gerechtfertigte Entschädigung bei rund 343 Mio. € statt 4,35 Mrd. € gelegen — ein Faktor von etwa 13. Auch das unabhängige Öko-Institut kam mit vorsichtigeren Annahmen auf eine Überzahlung von bis zu 2 Mrd. €.
| Berechnung | Summe | Quelle |
|---|---|---|
| Verhandelt (BMWi/BMWK) | 4,35 Mrd. € | Bundeswirtschaftsministerium |
| Öko-Institut (vorsichtige Korrektur) | ca. 2,4–3,35 Mrd. € | Studie i.A. Klima-Allianz Deutschland |
| Ember/Greenpeace (realistische Annahmen) | ca. 343 Mio. € | Rekonstruierte BMWi-Formel |
BELEGT Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vertritt rund 2.000 Mitgliedsunternehmen, dominiert von E.ON, RWE und VNG. Die Verbandsspitze zeigt denselben Revolving-Door-Mechanismus, der auch in den USA das eigentliche Machtinstrument ist — nur über Parteikarrieren statt über Regierungsämter.
EXTRAPOLATION Zwei aufeinanderfolgende Verbandsspitzen kommen direkt aus Regierungsämtern bzw. Parteifunktionen — dasselbe Muster wie das in Teil 1 beschriebene US-Phänomen, nur dass der Wechsel hier über Parteikarriere statt über die Exekutive läuft. Ob das strukturellen Einfluss auf einzelne Gesetzgebungsverfahren hatte, ist im Einzelfall nicht belegt, aber die personelle Nähe selbst ist dokumentiert.
| USA | Deutschland | |
|---|---|---|
| Zahlungsrichtung | Konzern → Politik (Lobbying) | Staat → Konzern (Entschädigung) |
| Hauptmechanismus | Personalbesetzung Regierung | Verhandlungslösung + Verbandsspitzen |
| Transparenz | Lobbyregister (Senate LDA) | Lobbyregister Bundestag + EU-Formel z. T. Verschlusssache |
Offene Fragen: Warum wurde die Berechnungsformel für die Kohle-Entschädigung zunächst als Verschlusssache eingestuft, wenn die Zahlung ohnehin öffentlich bekannt war? Und: Wenn zwei unabhängige Institute (Öko-Institut, Ember) unabhängig voneinander zu einer massiven Überzahlung kommen — warum hat sich an der verhandelten Summe nichts geändert?