Forderungen, Beschlüsse und Aussagen aus dem Jahr 2026 – daneben der dokumentierte Beobachtungsstatus von Linke und AfD. Wo die Quellenlage endet, steht OFFEN.
belegtBei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wurde Die Linke mit Spitzenkandidatin Elif Eralp nach vorläufigem Ergebnis stärkste Kraft; die CDU verlor deutlich. Rechnerisch ist eine Koalition aus Linke, Grünen und SPD möglich [18, 19].
belegtAuf dem Bundesparteitag in Potsdam (19.–21.06.2026) wurde Ines Schwerdtner als Vorsitzende bestätigt; Luigi Pantisano folgte auf Jan van Aken und wurde nur knapp gewählt [21].
Die folgenden Punkte sind nach Quelle getrennt. Ein Debattenbeitrag ist kein Beschluss, eine Landesverbandsentscheidung kein Bundesprogramm, ein Plenarredner kein Gutachter.
belegtDie Partei arbeitet an einem neuen Grundsatzprogramm; die Debattenphase sollte laut Parteirat ab dem zweiten Quartal 2026 beginnen [31]. In einem Beitrag auf der Programmplattform der Partei (23.07.2026) nennt der Autor Ralf Hoffrogge als Programmziel der Partei einen demokratischen Sozialismus und schlägt vor, Vergesellschaftung als roten Faden über das Wohnen hinaus auszuweiten [30].
offenDer Beitrag ist ein Debattenbeitrag, kein Beschluss. Ob das neue Programm diese Linie übernimmt, ist offen.
belegtZentrales Wahlkampfthema der Linken war die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gegen Entschädigung; Eralp kündigte an, im ersten Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen [20]. Grundlage ist der Berliner Volksentscheid von 2021, der den Senat zur Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes aufforderte [36].
belegtArt. 15 des Grundgesetzes sieht die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum durch ein Gesetz vor, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
offenWie weit Art. 15 GG in der Praxis trägt, ist juristisch nicht abschließend geklärt. Laut dpa dürfte die Vergesellschaftung das größte Streitthema einer rot-grün-roten Koalition sein, weil sie in der SPD kritisch gesehen wird [19].
belegtHeidi Reichinnek und Sören Pellmann sprachen laut ZDF von „Klassenkampf von unten“ [22]. Ines Schwerdtner relativierte im Interview, das klinge auf Parteitagen revolutionärer, als es sei: „Das wird richtig Arbeit.“ [23]
belegtPantisano löste auf dem Parteitag scharfe Kritik aus, weil er der CDU laut ZDF Kumpelei mit einer „faschistischen“ AfD vorwarf und beide damit gleichsetzte. Später entschuldigte er sich: „Der Satz war falsch. Die Gleichsetzung von CDU und AfD ist falsch.“ [24, 25, 38]
offenOb „Klassenkampf“ hier als Rhetorik oder als Programmatik gemeint ist, sagen die Quellen nicht. Wir deuten es nicht.
belegtEine knappe Delegiertenmehrheit stellte sich hinter die „Jerusalemer Erklärung“ zu Antisemitismus, gegen den Willen des damaligen Vorsitzenden van Aken; zudem wurde ein Beschluss gefasst, der Israel Kriegsverbrechen vorwirft [27].
belegtDer Landesverband beschloss einen Antrag, der in geänderter Fassung überschrieben ist: „lehnt den heute real existierenden Zionismus ab“. Der Beschluss wurde mit Zweidrittelmehrheit gefasst; der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburg trat daraufhin aus der Partei aus [4, 37].
umstrittenDie CDU-Landtagsfraktion bewertet den Text als israelbezogenen Antisemitismus und beantragte, der Verfassungsschutz solle Strukturen der Landespartei prüfen [4]. Der Landesverband weist den Vorwurf zurück [28]. Bartsch, Gysi und Ramelow warnten in einem Gastbeitrag vor „Antizionismus“ in der eigenen Partei [29].
belegtLaut t-online einigte sich die Partei auf einen neuen Nahost-Kompromiss und verschärfte ihren Kurs deutlich; laut ZDF spricht sie nun von „Genozid in Gaza“ [21, 40]. Der Antrag des Bundesvorstands stellte sich zugleich gegen jede Form von Antisemitismus [29].
belegtKurz vor dem Parteitag berichtete ZDF über Chats im Umfeld der Linksjugend mit Äußerungen wie „Israel verrecke“ und der Verherrlichung von Stalin, Mao und der DDR [21, 26]. Schwerdtner und van Aken forderten von der Linksjugend, derartiges künftig zu unterbinden, sonst würden Konsequenzen geprüft [41].
offenWie viele Personen beteiligt waren und in welcher Funktion, ist aus den Berichten nicht ableitbar. Eine Zurechnung an die Gesamtpartei wäre nicht belegt.
belegtTitel: „Fälle von Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans bei den Linken Berlin“. Mehrere Unionsredner forderten, Die Linke vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen [1].
belegtGregor Gysi räumte ein, einige Mitglieder überzögen die Israelkritik deutlich, und verwies auf das Fünf-Punkte-Programm von Eralp gegen Antisemitismus. Grünen- und SPD-Redner sprachen zugleich der AfD die Legitimation ab, anderen Antisemitismus vorzuwerfen [1].
offenEinzelne Tatsachenbehauptungen aus der Debatte (etwa zu Einladungen an Personen aus kriminellen Milieus) sind Plenaraussagen. Sie wurden hier nicht unabhängig geprüft.
Für die Partei gilt eine Unterscheidung, die in den Behördenantworten immer wiederkehrt: Gesamtpartei und einzelne Strukturen innerhalb der Partei.
| Ebene | Gegenstand | Dokumentierter Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bund (BfV) | Abgeordnete | Das BVerfG stellte im September 2013 (Fall Ramelow) eine Grundrechtsverletzung durch die Beobachtung eines Abgeordneten fest. Laut Bundesregierung wurde 2014 die Beobachtung von Europa- und Landtagsabgeordneten der Linken aus Gründen der Priorisierung eingestellt. belegt | [8] |
| Bund (BfV) | Gesamtpartei, aktuell | In den ausgewerteten Quellen keine aktuelle Primäraussage. Der Verfassungsschutzbericht 2025 wurde am 30.06.2026 vorgestellt; der Linke-Abschnitt wurde hier nicht geprüft. offen | [17] |
| Bund (BfV) | Linksjugend ['solid] | In Bundesberichten nur für 2007, 2008, 2010 und letztmals 2011 erwähnt; Auskünfte zu Ländern verweigerte die Bundesregierung mit Verweis auf die föderale Ordnung. belegt | [7] |
| Bayern | Partei und Teile | Gesamtpartei unterliegt „nicht dem Beobachtungsauftrag“. Beobachtet werden Kommunistische Plattform, Antikapitalistische Linke, Linksjugend Bayern und SDS Bayern. Antwort vom 15.10.2019 – aktueller Stand nicht geprüft. belegtStand offen | [5] |
| Baden-Württemberg | Landesverband | Beobachtet werden ausschließlich linksextremistische Strömungen, Zusammenschlüsse und Teilstrukturen, nicht der Landesverband. belegt | [6] |
| Nordrhein-Westfalen | Partei und Teile | Berichte 2015/2016: Die Partei selbst wird nicht beobachtet; geführt werden AKL, marx21, KPF und Linksjugend. Stand 2016. belegt | [34] |
| Niedersachsen | Teilstrukturen | 2025 waren Kommunistische Plattform und Antikapitalistische Linke Beobachtungsobjekte; Personenpotenzial AKL ca. 20, KPF Einzelmitglieder. Beide stehen nicht im Verfassungsschutzbericht 2025 (Begründung: „Schwerpunktsetzung“). belegt | [2] |
| Niedersachsen | Nahost-Beschluss | Nach dem Beschluss vom März 2026 hieß es laut Berichten, der Landesverfassungsschutz prüfe antisemitische Tendenzen. Ein Ergebnis ist nicht veröffentlicht. belegt (Prüfung)Ergebnis offen | [32] |
belegtDie Landesregierung Niedersachsens stellt klar, dass Betroffene über laufende Beobachtung nicht informiert werden müssen, auch wenn sie im Bericht nicht erscheinen [3].
| Ebene | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Bund (BfV) | Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ im Mai 2025 nach dreijähriger Prüfung (laut Schwäbische am 2. Mai). belegt | [12, 42] |
| VG Köln, 26.02.2026 Az. 13 L 1109/25 | Eilbeschluss: Das BfV darf die Bundes-AfD bis zur Hauptsacheentscheidung nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, behandeln oder so bezeichnen. Das Gericht zweifelt nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei, sieht sie aber nicht als prägend für das Gesamtbild. belegt | [10, 11] |
| Verfahren | Das Innenministerium legte keine Beschwerde ein und konzentriert sich auf die Hauptsache. belegt | [13] |
| Bund (BfV) | Als Verdachtsfall gilt die Bundes-AfD weiter, rechtskräftig bestätigt (OVG Münster 2024, BVerwG-Beschwerde zurückgewiesen; Verfassungsbeschwerde eingelegt). Das BfV beobachtet sie laut Verfassungsschutzbericht 2025 aktuell als Verdachtsfall. belegt | [14, 15, 16] |
| Länder | Fünf Landesverbände sind von Landesämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Thüringen: nicht angefochten. Sachsen: vom OVG Bautzen bestätigt. Brandenburg und Niedersachsen: Verfahren laufen. Sachsen-Anhalt: ausgesetzt. belegt | [10] |
Die Frage, die hinter dem Artikel steht, lautet: Warum steht die AfD als Bundespartei unter nachrichtendienstlicher Beobachtung, die Linke als Bundespartei nach vorliegenden Quellen nicht? Die Quellen geben darauf keine Antwort in einem Satz. Sie zeigen aber den Maßstab.
belegtDas BfV beobachtet nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das sind politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) [9].
belegtNach der Analyse von CORRECTIV prüften das VG Köln und das OVG Bautzen in den AfD-Verfahren denselben Maßstab: Die Partei muss aktiv gegen die Grundordnung arbeiten, nicht nur reden. Für „gesichert extremistisch“ muss der Verdacht zur Gewissheit geworden sein. Und die Bestrebungen müssen die Gesamtpartei prägen; einzelne Ausreißer genügen nicht [10].
Der Verdacht ist da – die Gewissheit noch nicht.
belegtSo fasst CORRECTIV die Köln-Entscheidung zusammen [10]. Dasselbe Prägungs-Kriterium führte in Sachsen zu einem anderen Ergebnis: Dort sah das OVG die Bestrebungen als Auffassung des Landesverbands selbst, unter anderem wegen fehlender Distanzierung vom aufgelösten „Flügel“ und enger Verflechtung mit der Jugendorganisation [10].
ExtrapolationBayern, Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen beobachten bei der Linken Teilstrukturen, nicht die Gesamtpartei [2, 5, 6, 34]. Das entspricht derselben Unterscheidung (Prägung der Gesamtpartei oder Einzelstruktur), die die Gerichte bei der AfD anlegen. Die Zusammenführung stammt aus Quellen verschiedener Jahre und Länder und ist deshalb eine Schlussfolgerung, kein Behördenzitat.
belegtOb die Prämisse „kein Fall mehr für den Verfassungsschutz“ auf die Linke zutrifft, hängt vom Gegenstand ab: Für die Gesamtpartei findet sich in den Quellen keine Beobachtung. Für KPF, AKL und Teile der Linksjugend gibt es sie nach den Landesangaben weiterhin, in Niedersachsen zuletzt für 2025 bestätigt [2]. Die SPD-Landtagsfraktion nannte KPF und AKL in einer Landtagsrede im Frühjahr 2026 ebenfalls Beobachtungsobjekte [39].
umstrittenAus der Union kommt die Forderung, die Linke zu beobachten [1, 4]. Aus Grünen, SPD und Linken kommt der Hinweis, die AfD könne nicht als Ankläger auftreten [1]. Ob beide Parteien denselben Beweismaßstab erfahren, ist eine Wertungsfrage. In den ausgewerteten Quellen ist kein Gerichtsverfahren zur Einstufung der Linken als Gesamtpartei genannt.
Wenn für beide Parteien dieselbe Frage gilt – prägt eine verfassungsfeindliche Tendenz das Gesamtbild? –, welche Belege müssten im Fall der Linken vorliegen, damit sie gestellt wird, und wer müsste sie vorlegen?