Konservative Politiker haben die These in den letzten Jahren wiederholt in die Debatte gebracht: Deutschland sei auch deshalb ein "Magnet" für irreguläre Migration, weil hier besser gezahlt werde als in jedem anderen EU-Land. Die Zahlen für die Zeit des laufenden Asylverfahrens stützen das zunächst: Ein Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zeigt, dass Deutschland und Österreich mit über 400 Euro pro Monat an der Spitze liegen, deutlich vor Großbritannien (~210 Euro), Schweden (~180 Euro), Griechenland (~150 Euro) und Ungarn (~60 Euro).
Wer aber nur diese eine Zahl liest, sieht nicht, was nach einer Ablehnung passiert — und genau dort liegt die eigentliche Frage bei Menschen ohne Papiere.
| Land | Regelung nach Ablehnung | Kernmechanismus |
|---|---|---|
| Deutschland | Grundleistungen weiter, nach 36 Monaten Analogleistungen (Sozialhilfe-Niveau) | Kürzung auf ca. 180 € nur bei nachgewiesener Verschleierung der Identität (§1a AsylbLG) |
| Schweiz | Nur noch Nothilfe, meist Sachleistung, bar ca. 8–10 CHF/Tag | Kein Aufstieg zu Sozialhilfe-Niveau, dauerhaft Existenzminimum |
| Dänemark | Bei kostenloser Verpflegung in der Unterkunft keine weiteren Geldleistungen | Abschiebezentren (z. B. Sjælsmark), politisches Ziel "null Asylbewerber" |
| Niederlande | "Bett-Bad-Brot" auf 6 Großstädte reduziert, max. 2 Wochen, nur bei Ausreise-Kooperation | Staatliche Finanzierung 2024/25 eingestellt, Städte zahlen z. T. selbst weiter |
| Frankreich | Finanzhilfe endet 1 Monat nach Ablehnung vollständig | Nur reduzierte Gesundheitskarte (AME) bei Bedürftigkeit bleibt |
| Griechenland | Faktisch keine staatliche Unterstützung, außer bei akuter Lebensgefahr | Große informelle Versorgungslücke |
| Österreich | Grundversorgung läuft bis zur Ausreise weiter | Ausdrücklich nur "elementare Grundbedürfnisse", keine Sozialleistung |
Dänemark ist der schärfste Kontrast zur deutschen Praxis — und das unter einer sozialdemokratischen Regierung, nicht unter einer rechtskonservativen. Ministerpräsidentin Mette Frederiksen verfolgt seit 2021 das erklärte Ziel "null Asylbewerber". Wer abgelehnt wird, landet in Ausreisezentren wie Sjælsmark, deren Bedingungen das Anti-Folter-Komitee des Europarats als "nicht für Menschen geeignet" kritisierte.
Dieser Satz ist der eigentliche Kern des Unterschieds zu Deutschland: Nicht die Höhe der Leistungen entscheidet, sondern ob der Staat bereit ist, den eigenen Rechtsweg politisch zur Seite zu drängen.
Ausreisezentren fernab der Städte, verschärfte Einbürgerungshürden (Sprach- und Staatsbürgerschaftstest), keine freiwillige Aufnahme von Asylbewerbern zur Entlastung anderer EU-Staaten, und ein Familiennachzug, der deutlich restriktiver gehandhabt wird als in Deutschland.
Anders als Dänemark respektieren die Niederlande den Rechtsweg — ein Gericht erklärte dort Zurückweisungen an der Grenze für rechtswidrig. Trotzdem hat die Regierung die "Bett-Bad-Brot"-Notversorgung für abgelehnte Asylbewerber seit 2024/25 auf sechs Großstädte reduziert und die Bundesfinanzierung eingestellt. Der politische Wille setzte sich durch, ohne den Rechtsstaat auszuhebeln.
Die Schweiz wiederum kennt gar keinen automatischen Aufstieg zu regulären Sozialleistungen: Wer eine rechtskräftige Wegweisung hat, bleibt dauerhaft bei der Nothilfe — im Unterschied zu Deutschland, wo nach 36 Monaten grundsätzlich Analogleistungen auf Sozialhilfe-Niveau greifen.
Der eigentliche Unterschied zu Deutschland liegt nicht primär in Beträgen, sondern in der Zahl der verfügbaren Kanäle, über die eine Abschiebung verzögert oder verhindert werden kann. In Deutschland existieren zwei parallele Kanäle:
Dänemark hat den ersten Kanal politisch geschwächt, indem die Regierung erklärt, Gerichtsentscheidungen nicht abzuwarten. Einen kirchlichen Kanal in vergleichbarer Größenordnung gibt es dort nicht. Die Niederlande respektieren den Rechtsweg, aber die Regierungsmehrheit hat den politischen Willen durchgesetzt, die Leistungen trotzdem zu kürzen.
| Land | Rechtsweg wirksam? | Kirchenasyl-Kanal? |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja, etabliert (Pro Asyl, GFF) | Ja, ca. 2.400 Fälle/Jahr (BAMF 2024) |
| Niederlande | Ja, Gerichte greifen ein | Kein vergleichbares Volumen |
| Dänemark | Politisch aktiv umgangen | Kein vergleichbarer Kanal |
| Schweiz | Eingeschränkt (kantonal, Nothilfe bleibt hart) | Kein vergleichbares Volumen |
Die Behauptung, Deutschland stehe europaweit einzigartig da, hält der Prüfung nicht stand. Bei den laufenden Verfahrensleistungen liegt Deutschland tatsächlich an der Spitze — das ist belegbar. Nach einer Ablehnung ist Deutschland aber eher Mittelmaß: Dänemark, die Schweiz und mittlerweile auch die Niederlande sind strenger, Frankreich schneidet härter. Der eigentliche strukturelle Unterschied liegt nicht in der Höhe der Beträge, sondern darin, dass Deutschland als einziges der geprüften Länder zwei parallele Verzögerungskanäle offenhält: den Rechtsweg und das Kirchenasyl. Dänemark hat den ersten politisch geschwächt, einen zweiten kennt es gar nicht. Das ist die Stellschraube, an der eine faktenbasierte Debatte ansetzen müsste — nicht an unterstellten Absichten von Kirchen oder NGOs.