dunkelfeld.report — Serie: Kirche, Macht, Geld — Teil 8
Missbrauch in beiden großen Kirchen: Zahlen, Vertuschung, Aufarbeitung
Zwei unabhängige Studien, zwei Institutionen, ein wiederkehrendes Muster: Täterschutz durch Versetzung, Aufarbeitung erst unter öffentlichem Druck
BELEGT = dokumentiert · EXTRAPOLATION = strukturell plausibel · OFFEN = ungeklärt · VT = widerlegte Verschwörungstheorie
Beide großen deutschen Kirchen haben inzwischen unabhängige wissenschaftliche Studien zu sexualisierter Gewalt in ihrem Verantwortungsbereich in Auftrag gegeben: die katholische MHG-Studie (2018) und die evangelische ForuM-Studie (2024). Beide kommen zu strukturell ähnlichen Befunden — und beide betonen, dass ihre Zahlen nur einen Ausschnitt eines vermutlich deutlich größeren Dunkelfelds abbilden.
→ Anschluss an Teil 2: „Kirche, Kinderheime, Verscharrung" und Teil 7: „Arbeitsrecht"
1. Die katholische Kirche: MHG-Studie 2018
Die Deutsche Bischofskonferenz beauftragte 2014 ein Forschungskonsortium der Universitäten Mannheim, Heidelberg und Gießen (daher „MHG-Studie") mit der Auswertung von mehr als 38.000 kirchlichen Personalakten aus den Jahren 1946 bis 2014. Die Ergebnisse wurden am 25. September 2018 vorgestellt. BELEGT
1.670
beschuldigte Kleriker (2018-Studie)
3.677
betroffene Kinder/Jugendliche (2018-Studie)
62,8 %
der Betroffenen männlich
4,4 %
der untersuchten Kleriker beschuldigt
Zahlen sind seither weiter gestiegen
Eine ARD-Abfrage in allen 27 deutschen Bistümern kam Anfang 2026 auf 6.529 bekannte Betroffene — fast das Doppelte der 2018 ermittelten Zahl. Grund ist nicht ein neuer Anstieg an Taten, sondern die Kombination aus zusätzlichen Wortmeldungen Betroffener und eigenen, tiefergehenden Bistumsstudien (u. a. Erzbistum Köln 2022: 610 namentlich bekannte Betroffene und mindestens 5.700 dokumentierte Einzeltaten).
BELEGT
2. Die evangelische Kirche: ForuM-Studie 2024
Die EKD beauftragte 2020 einen Forschungsverbund unter Leitung der Hochschule Hannover mit einer vergleichbaren unabhängigen Untersuchung für den evangelischen Bereich einschließlich der Diakonie. Der über 870-seitige Abschlussbericht wurde am 25. Januar 2024 vorgestellt. BELEGT
1.259
identifizierte Beschuldigte
2.225
mindestens erfasste Betroffene
20
Landeskirchen mit uneinheitlicher Aufarbeitung
Die Forschenden selbst bezeichneten die ermittelten Zahlen ausdrücklich als „Spitze des Eisbergs" und wiesen auf eine unzureichende Aktenlage in mehreren Landeskirchen hin. Als strukturelles Kernproblem benannte die Studie die „Verantwortungsdiffusion" im föderalen Aufbau der evangelischen Kirche: Bei 20 eigenständigen Landeskirchen mit jeweils eigenen Verfahren gab und gibt es keine einheitlichen Standards für Anerkennungsleistungen an Betroffene. BELEGT
„Es ist ein rabenschwarzer Tag für die Kirche und die Diakonie." — Detlev Zander, Betroffenensprecher im Beteiligungsforum der EKD, bei der Vorstellung der ForuM-Studie
3. Das wiederkehrende Muster: Vertuschung durch Versetzung
Beide Studien beschreiben ein strukturell vergleichbares institutionelles Verhalten: Beschuldigte wurden nicht konsequent aus dem Dienst entfernt, sondern in andere Gemeinden versetzt — häufig ohne Information der neuen Gemeinde oder der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. BELEGT
Beispiel Bistum Osnabrück (eigene Aufarbeitung im Zuge der MHG-Studie)
Der Generalvikar räumte öffentlich ein: Täter seien von einer Gemeinde in eine andere versetzt worden, wobei „vor allem darauf geachtet [wurde], das Ansehen der kirchlichen Institution nicht zu beschädigen". Täter seien nicht ernsthaft belangt oder sanktioniert worden, Mitwissende hätten geschwiegen.
BELEGT
4. Die Institutionenspitze gerät ins Visier: München und Köln
Ab 2020/2021 verschob sich die öffentliche Debatte von der Ebene einzelner Täter zur Frage institutioneller Verantwortung von Bischöfen und Kardinälen. BELEGT
2020
Kardinal Woelki hält ein von ihm selbst in Auftrag gegebenes erstes Missbrauchsgutachten der Kanzlei WSW für sein Erzbistum Köln unter Verschluss — mit Verweis auf angebliche methodische Mängel. Die Nichtveröffentlichung löst wochenlange öffentliche Proteste im Erzbistum aus.
18.3.2021
Ein zweites, von Woelki beauftragtes Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke wird veröffentlicht und lastet zahlreichen Verantwortungsträgern im Erzbistum Fehlverhalten an — nicht jedoch dem amtierenden Erzbischof Woelki selbst.
4.6.2021
Kardinal Reinhard Marx (München-Freising) bietet Papst Franziskus überraschend seinen Rücktritt an, um „Mitverantwortung für die Katastrophe des sexuellen Missbrauchs durch Amtsträger der Kirche" zu übernehmen. Kirchenrechtler werten den Schritt auch als indirekte Kritik am Kölner Umgang mit dem Thema.
10.6.2021
Papst Franziskus lehnt das Rücktrittsangebot ab. Ein Sprecher der Betroffenenorganisation „Eckiger Tisch" kritisiert, der Papst nehme dem Angebot damit „die Wucht" und entlaste zugleich sein eigenes Amt.
Januar 2022
Das Münchner Missbrauchsgutachten der Kanzlei WSW ermittelt 235 mutmaßliche Täter und 497 Betroffene im Zeitraum 1945–2019. Belastet werden auch die früheren Erzbischöfe Joseph Ratzinger (später Papst Benedikt XVI., Fehlverhalten in vier Fällen während seiner Amtszeit 1977–1982) und Friedrich Wetter (21 Fälle) sowie der amtierende Kardinal Marx (2 Fälle).
Einordnung
Die beiden Kölner Gutachten kamen bei vergleichbarer Aktenlage zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der persönlichen Verantwortung des amtierenden Erzbischofs — ein Umstand, der in der öffentlichen Debatte selbst zum Streitpunkt wurde. Ob die methodischen Einwände gegen das erste Gutachten sachlich begründet waren oder der Vermeidung persönlicher Konsequenzen dienten, ist unter Fachleuten bis heute nicht abschließend geklärt.
OFFEN
5. Die strukturelle Linie
Beide Konfessionen zeigen dasselbe Grundmuster: Jahrzehntelanges systemisches Schweigen, gebrochen erst durch externen öffentlichen Druck (2010 erste große Missbrauchswelle in den Medien) und anschließend durch selbst beauftragte, aber methodisch unabhängige Studien. In beiden Fällen betonen die Forschenden selbst, dass die ermittelten Zahlen die untere Grenze eines tatsächlich größeren Dunkelfelds darstellen. Die föderale Struktur beider Kirchen — 27 katholische Bistümer, 20 evangelische Landeskirchen — erschwerte und erschwert bis heute eine einheitliche Aufarbeitung und einheitliche Entschädigungsleistungen für Betroffene.
Offene Fragen
Warum divergierten die beiden im Erzbistum Köln beauftragten Gutachten in der Bewertung der persönlichen Verantwortung des amtierenden Erzbischofs, obwohl beide dieselbe Aktenlage auswerteten?
Wie hoch ist das tatsächliche Dunkelfeld, wenn selbst die Forschenden der ForuM-Studie ihre eigenen Zahlen ausdrücklich nur als „Spitze des Eisbergs" bezeichnen?
Werden die seit 2024 von EKD-Synode und Bischofskonferenz beschlossenen Maßnahmenpläne zu einheitlichen, verbindlichen Entschädigungsstandards führen — oder bleibt die föderale Uneinheitlichkeit bestehen?