Anders als bei DITIB gibt es bei der Golf-Finanzierung keine zentrale Behörde, keinen offiziellen Dachverband, keine Imame im Staatsdienst. Stattdessen: unregelmäßige Geldflüsse, verworrene Wege, ein geheimer Sicherheitsbericht – und eine Bundesregierung, die bei genau diesem Thema in mehreren Fällen die Auskunft verweigerte.
Im Herbst 2015 kam eine Arbeitsgruppe "Transnationale Aspekte" des Terrorismus-Abwehrzentrums Berlin – als Reaktion auf die Flüchtlingskrise – zu einer alarmierenden Einschätzung: Missionierungsorganisationen aus den Golfstaaten vernetzten sich zunehmend mit Salafisten in Europa und Deutschland. Man beobachte eine "langfristige Strategie der Einflussnahme". Vor allem Saudi-Arabien habe demnach Milliarden ausgegeben, um für eine fundamentalistische Auslegung des Islam zu werben. Befürchtet wurde, dass mit dem Geld vom Golf ankommende Flüchtlinge radikalisiert werden könnten.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch bestätigte 2019 öffentlich: Die deutsche Salafisten-Szene finanziere sich auch mit Kapital aus Saudi-Arabien. Es gebe teilweise Zusammenhänge zwischen politischem, gewaltbereitem Islam und der Finanzierung aus dem Ausland – "vor allem Moscheen, die aus Saudi-Arabien heraus finanziert werden", so Grötsch, "teilweise auf ganz verworrenen Wegen". Eine systematische Übersicht oder ein Verzeichnis über den Umfang der Auslandsfinanzierung existiert nach seiner Aussage nicht.
Eine Bundestagsanfrage aus dem Jahr 2018 dokumentiert: Bei mehreren Staaten – darunter Saudi-Arabien, Katar, Bosnien-Herzegowina, die palästinensischen Autonomiegebiete, Marokko, Pakistan, Indonesien, Ägypten und Iran – verweigerte die Bundesregierung eine offene Beantwortung von Fragen zu Finanzierungsdetails "aus Gründen des Staatswohls". Die Informationen wurden stattdessen nur eingestuft an berechtigte Fragesteller weitergegeben. Diese Verweigerung selbst ist der belegbare Fakt – nicht deren Inhalt.
Wo DITIB eine einzige, zentral organisierte Struktur mit direkter Diyanet-Anbindung ist, beschreiben Bundestagsgutachten die Golf-Finanzierung als unübersichtliches Geflecht kleinerer, meist eigenständiger Moscheevereine ohne vergleichbare Dachorganisation vor Ort. Das erschwert sowohl die wissenschaftliche als auch die investigative Aufarbeitung erheblich.
| Merkmal | DITIB (Teil 1) | Golf-Finanzierung |
|---|---|---|
| Organisationsform | zentraler Dachverband | diffuses Geflecht kleinerer Vereine |
| Staatliche Anbindung | direkt (Diyanet, Ministerpräsidentenamt) | indirekt, über Spenden/Stiftungen |
| Personal | entsandte/ex-Diyanet-Beamte | keine vergleichbare Personalstruktur |
| Kontrollmechanismus seit | Deutsche Islamkonferenz (kritischer Dialog) | Anmeldepflicht beim AA (seit 2015/16) |
| Transparenzgrad | vergleichsweise hoch (Bundestagsanfragen) | gering, teils als "Staatswohl" eingestuft |
Die Kombination aus dokumentiertem Sicherheitsbericht, eingeführter Anmeldepflicht und wiederholter Verweigerung der Offenlegung von Details legt nahe, dass der tatsächliche Umfang der Golf-Finanzierung deutscher Moscheen höher liegen dürfte als öffentlich dokumentiert – andernfalls wäre die "Staatswohl"-Einstufung schwer zu begründen. Eine konkrete Summe oder ein belastbarer Anteil salafistisch beeinflusster Gemeinden lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Wie viele Moscheegemeinden in Deutschland aktuell (2026) noch Gelder aus Golfstaaten erhalten und in welcher Höhe, ist öffentlich nicht bekannt. Ob die 2015/16 eingeführte Anmeldepflicht in der Praxis durchgesetzt wird oder eher deklaratorischen Charakter hat, lässt sich mit den vorliegenden Quellen nicht beantworten.