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Dossier · Kinderhandel · Teil 2 von 2

Gekaufte Kinder
Die Leihmutterschafts-Industrie

Juli 2026 · Lesedauer: ca. 11 Minuten

Teil 1 dokumentierte vier historische Fälle, in denen Neugeborene für tot erklärt und verkauft wurden. Dieser Teil handelt von einem legalen, vertraglich geregelten und schnell wachsenden Milliardenmarkt — der laut einem aktuellen UN-Bericht strukturell dieselbe Grundfrage aufwirft: Wird hier ein Kind zur Ware, unabhängig davon, ob ein Vertrag unterschrieben wurde oder nicht?

Der Anlass: zwei Fälle, wenige Monate

BELEGTIm Juli 2026 bestätigte Unions-Fraktionschef Jens Spahn, dass er und sein Ehemann Daniel Funke Vater eines Sohnes geworden sind — ausgetragen von einer Leihmutter in den USA. Bereits im April 2026 hatten der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil auf demselben Weg ein Kind bekommen, ebenfalls in den USA geboren.

Quelledpa-Meldung vom 15.07.2026 (zitiert u.a. in Rhein-Zeitung, t-online, WiWo); "Bunte"-Bestätigung Streeck/Zubeil, April 2026.

Der Widerspruch: Verbot und Praxis

BELEGTDie CDU beschloss auf ihrem Parteitag im Februar 2026: Leihmutterschaft solle "auch in altruistischen Modellen" verboten bleiben, "um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern." In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz untersagt. In den USA ist sie, abhängig vom Bundesstaat, legal — die Elternschaft muss anschließend in Deutschland nachträglich anerkannt werden.

EXTRAPOLATIONZwei führende Vertreter genau jener Partei, die das Verbot im Inland aufrechterhalten will, nutzen im Ausland ein Modell, das sie für die eigene Bevölkerung als schädlich einstufen. Ob dies als persönliche Ausnahme oder als strukturelles Muster – Verbot für die Mehrheit, Umgehung für Begüterte – zu lesen ist, bleibt eine Frage der Bewertung, nicht der Dokumentation.

Der Markt dahinter

BELEGTDer globale Leihmutterschaftsmarkt wurde 2023/24 je nach Analysehaus auf 14 bis 28 Milliarden US-Dollar geschätzt. Prognosen gehen von einem Wachstum auf 100 bis über 200 Milliarden US-Dollar bis 2033/34 aus — zweistellige jährliche Wachstumsraten.

14–28 Mrd. $
Marktgröße 2023/24 (verschiedene Schätzungen)
100–200 Mrd. $
Prognose bis 2033/34
~30%
Anteil USA am Weltmarkt

BELEGTEin wiederkehrendes Muster: Der Markt wandert dorthin, wo Regulierung am schwächsten ist. USA (ab den 1980ern) → Indien und Thailand (ab den 2000ern, bis dort verboten) → Georgien, Ukraine, Mexiko → neu erschlossen: Ghana, Kenia. Die Ukraine bleibt trotz Krieg einer der aktivsten Standorte — laut Kliniken wurden seit Kriegsbeginn 2022 über 1.000 Babys per Leihmutterschaft dort geboren.

Der UN-Bericht: "strukturell gewaltförmig"

BELEGTDie UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, stellte 2025 vor der UN-Generalversammlung einen Bericht vor, der Leihmutterschaft als "fast ausnahmslos kommerziell" und "strukturell gewaltförmig" einstuft. Grundlage: 120 Einreichungen von Leihmüttern, Auftraggebern, Agenturen und Experten sowie Konsultationen mit 78 Fachleuten.

QuelleLaut dem Bericht hatten 35 % der befragten Leihmütter Schwierigkeiten, sich vom Neugeborenen zu trennen; 39 % äußerten im Nachhinein negative Gefühle; bei einem Drittel wurden Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung festgestellt. Verträge enthielten laut Bericht teils Klauseln zu vorgeschriebenen Kaiserschnitten, Kamera-Überwachung oder Bewegungseinschränkungen der Frau. Alsalem empfiehlt ein international verbindliches Verbot nach skandinavischem Modell: Bestrafung von Käufern, Vermittlern und Kliniken — nicht der beteiligten Frauen.

Rückbindung an Teil 1

EXTRAPOLATIONDie vier historischen Fälle aus Teil 1 und der heutige Leihmutterschaftsmarkt unterscheiden sich rechtlich fundamental: Dort Betrug und Kindesentzug ohne Wissen der Mutter, hier ein unterschriebener Vertrag mit (angeblich) freier Zustimmung. Strukturell bleibt jedoch eine Gemeinsamkeit bestehen, die der UN-Bericht selbst benennt: eine Zahlung im Austausch für ein Kind, ein Machtgefälle zwischen zahlungskräftigen Auftraggebern und wirtschaftlich abhängigen Frauen, und eine Regulierungsflucht in Länder mit schwächerer Aufsicht, sobald der Herkunftsstaat die Praxis einschränkt. Ob "Vertrag" und "Zustimmung" diesen Unterschied tatsächlich auflösen oder nur rechtlich überformen, ist der Kern der Debatte — nicht ihre Antwort.

OFFENEs gibt keine belastbaren Zahlen darüber, ob der Anteil gleichgeschlechtlicher Paare am globalen Leihmutterschaftsmarkt tatsächlich gestiegen ist, oder ob zwei prominente Fälle innerhalb weniger Monate lediglich die mediale Sichtbarkeit erhöht haben.

Wenn eine UN-Sonderberichterstatterin eine kommerzielle Praxis als strukturelle Gewalt einstuft — warum wächst der Markt trotzdem zweistellig? Und: verändert ein Regierungswechsel in Deutschland, der die "altruistische" Leihmutterschaft legalisiert, tatsächlich etwas an der globalen Nachfrage — oder verlagert er nur, wer den Vertrag unterschreibt?

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