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Gekaufte Journalisten?

Zwei umstrittene Insider, ein belegter Mechanismus — und was der Bundestag selbst zugeben musste
Beleg-vor-Motiv-Prinzip · Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 9 Min.

2014 behauptete der ehemalige FAZ-Journalist Udo Ulfkotte in seinem Buch „Gekaufte Journalisten“, CIA und BND würden deutsche Journalisten systematisch bestechen. Die Reaktion der etablierten Medien war einhellig: Verschwörungstheorie, unseriöser Verlag, widerlegte Einzelbehauptungen. Zehn Jahre später beschreibt der Ex-NDR-Redakteur Patrik Baab in „Propaganda-Presse“ einen strukturell sehr ähnlichen Mechanismus — ökonomischer Druck, Netzwerke, vorauseilender Gehorsam. Auch er gilt als umstritten.

Zwischen diesen beiden Außenseitern liegt aber etwas, das sich nicht als Verschwörungstheorie abtun lässt: eine offizielle Antwort der Bundesregierung an den Bundestag, in der Zahlungen an Journalisten in Millionenhöhe bestätigt werden — und der Auslandsgeheimdienst BND die Auskunft komplett verweigert, unter Verweis auf das „Staatswohl“.

BELEGT EXTRAPOLATION OFFEN

1. Was der Bundestag selbst dokumentiert hat

Im Februar 2023 beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/5437) mit der Bundestagsdrucksache 20/5822. Es geht dabei nicht um die Anfrage selbst, sondern um die Antwort der Bundesregierung — ein amtliches Dokument, keine Interpretation.

1.471.828 €
Honorare an Journalisten seit 2018 (Bundesministerien & -behörden)
875.232 €
davon an Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle
596.597 €
an Journalisten privater Medien
200+
einzeln aufgeführte, aber anonymisierte „Journalist 1–200“

Die Bundesregierung listet die Zahlungen minutiös auf — Ministerium, Datum, Art des Auftrags (überwiegend Moderationen, aber auch Lektorat, Medientraining, Vorträge, Videoproduktion), Sender. Nur einen Punkt verweigert sie: die Klarnamen. Aus „Gründen des Datenschutzes“.

Primärquelle
BELEGT Bundestagsdrucksache 20/5822 vom 27.02.2023, „Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien". Volltext: dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005822.pdf

Ein Auszug aus der Original-Tabelle (Anlage 1, anonymisiert von der Bundesregierung selbst)

MinisteriumAuftragsartJournalistSender
BMASModerationJournalist 1ZDF
BMDVModerationJournalist 21Deutsche Welle
BMF/GZDLehrauftrag Medientraining PressesprecherJournalist 27u.a. WDR, NDR, ZDF
BMWKModerationJournalist 165Axel-Springer-Konzern
BMBFModerationJournalist 184Süddeutsche Zeitung / Ressortleiterin Wissen
BKM/DNBBegleitveranstaltung AusstellungJournalist 191FAZ
BMVg/ZMSBwModeration KolloquiumJournalist 198Der Spiegel

Journalist 27 taucht allein viermal zwischen 2018–2022 auf, immer für Medientraining von Pressesprechern und Führungskräften des Zolls. Journalist 73 erscheint über ein Dutzend Mal bei BMAS, BMEL und BMBF. Die Namen sind unbekannt — die Häufung ist es nicht.

Der Satz, der die Anfrage eigentlich beantwortet

„Für den Bundesnachrichtendienst (BND) ist darauf hinzuweisen, dass die Beantwortung der Fragen aus Staatswohlgründen nicht erfolgen kann, weil Kooperationen des BND besonders schützenswert sind.“

Das ist keine Verneinung — die Bundesregierung schreibt das selbst dazu: „der Umstand, dass die Antwort nicht gegeben werden kann, [ist] weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.“ BELEGT Der BND verweigert also nicht, weil nichts stattfindet — sondern weil die Offenlegung selbst als Schaden für die „Kooperationsfähigkeit“ gilt.

Ergänzend belegt
In einem Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht (26.04.2022, Az. BVerwG 20 F 5.22, im Rahmen eines presserechtlichen Auskunftsersuchens der BILD-Zeitung) bestätigte der BND selbst, dass „eine Heranziehung von Vertretern der Medienbranche als NDVen [nachrichtendienstliche Verbindungen] auch heute noch möglich" sei. Der Deutsche Journalistenverband sprach von einem Verstoß gegen Ziffer 5.2 des Pressekodex. BELEGT (Quelle: LTO, 23.01.2023)

Der historische Präzedenzfall: BND und Stern, 1980

Diese Praxis ist nicht neu. Bereits 1980 musste sich die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 8/3959) zu einer Kooperation zwischen BND und dem Magazin „Stern" äußern. Zeugenaussagen vor dem Oberlandesgericht München legten damals nahe, dass ein vom BND „überprüfter und gebilligter" Artikel nicht der Sicherheit des Dienstes diente, sondern der „beruflichen und moralischen Vernichtung eines entschiedenen Gegners der Ostpolitik der Bundesregierung". BELEGT — der Fall ist aktenkundig, nicht Ulfkottes Erfindung.

2. Die Insider: Ulfkotte und Baab im Vergleich

Udo Ulfkotte (1960–2017)
17 Jahre FAZ-Redakteur · Buch: „Gekaufte Journalisten" (2014, Kopp-Verlag)

Behauptete, CIA und BND hätten ihn und Kollegen für pro-NATO-Berichterstattung „geschmiert" und in transatlantische Netzwerke (Atlantik-Brücke, Marshall Memorial Fund — dessen Fellow er selbst war) eingebunden. Mainstream-Medien und Kollegen wie Stefan Niggemeier wiesen zahlreiche Einzelbehauptungen als unbelegt oder falsch zurück. OFFEN Einzelvorwürfe unabhängig nie verifiziert. BELEGT seine eigene Netzwerk-Mitgliedschaft und Ehrenbürgerschaft für „positive Berichterstattung" in den USA.

Patrik Baab (*1959)
Ex-NDR-Redakteur · Bücher: „Recherchieren" (2022), „Propaganda-Presse" (2024)

Beschreibt Medien als „ideologische Apparate": prekäre Beschäftigung, PR-Übermacht, Digitalisierung, vorauseilender Gehorsam, transatlantische Netzwerke. 2022 wurde ihm nach einer umstrittenen Reise als Wahlbeobachter bei russisch kontrollierten Scheinreferenden in der Ukraine der Lehrauftrag entzogen — 2023 vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein als formal rechtswidrig aufgehoben (Az. 9A 31/23, 9A 167/22). OFFEN Das Gerichtsurteil bestätigt ein Verfahrensfehler, keine inhaltliche Richtigkeit seiner Russland-Positionen, die von Osteuropa-Historikern als Kreml-nah kritisiert werden.

Beide Männer sind belastete Zeugen mit eigener Agenda. Das ist relevant — und genau deshalb ist der eigentliche Befund bemerkenswert: Zwei Journalisten, zehn Jahre und ein völlig unterschiedliches politisches Spektrum auseinander, beschreiben unabhängig voneinander denselben strukturellen Mechanismus. Nicht identische Einzelvorwürfe — aber ein deckungsgleiches Muster.

MechanismusUlfkotte (2014)Baab (2022/24)Extern belegt?
Ökonomischer Druck auf JournalistenJaJaBELEGT Branchenkrise dokumentiert
Transatlantische NetzwerkeJa (Atlantik-Brücke)JaBELEGT Mitgliedschaften öffentlich
Bezahlung durch RegierungsstellenJa (unspezifisch)Nicht KernthemaBELEGT durch BT-Drs. 20/5822
Konkrete Bestechung/WeisungBehauptetNicht behauptetOFFEN

3. Die historische Blaupause: Operation Mockingbird

Der Mechanismus „Geheimdienst ↔ Journalist" ist in den USA seit dem Church Committee (1975/76) amtlich untersucht. Der Ausschuss des US-Senats stellte fest, dass die CIA über Jahrzehnte Verbindungen zu Hunderten US-Journalisten und Redaktionen unterhielt. BELEGT Carl Bernstein dokumentierte 1977 in Rolling Stone rund 400 Namen. Der ehemalige CIA-Offizier William B. Bader sagte vor dem Senats-Geheimdienstausschuss aus, man müsse „Time Magazine" gar nicht manipulieren — „es gibt [CIA-]Leute auf Führungsebene". BELEGT

Offene Fragen

Wenn selbst eine parlamentarische Anfrage nur die aggregierten Summen offenlegt und der Auslandsgeheimdienst die Antwort komplett verweigert — was genau soll dadurch geschützt werden: die Sicherheit der Kooperationspartner, oder ihre Identität?

Warum beschreiben zwei Journalisten aus entgegengesetzten politischen Lagern, zehn Jahre auseinander, denselben strukturellen Mechanismus — obwohl kaum ein aktiver Journalist von innen dasselbe bestätigt?

Und: Macht ein Datenschutzargument aus einer demokratischen Kontrollfrage automatisch eine private Angelegenheit?

dunkelfeld.report — Serie „Faktenchecker & Medienmacht" · siehe auch: Hass, Hetze und das Faktenchecker-Business · Divide et Impera 2.0
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