Die Zeitplan-Kollision

Wenn Abschaltung schneller ist als Ersatz — Kohle, Gas und die Frage, wer die Reihenfolge prüft
DUNKELFELD.REPORT · Infrastruktur der Kontrolle
Beleg-vor-Motiv-Prinzip: Motive werden nicht zugeschrieben, wo sie nicht dokumentiert sind

Drei Energieträger laufen in Deutschland derzeit auf feste Enddaten zu: Kernkraft ist seit 2023 beendet, Kohle folgt gesetzlich fixiert bis spätestens 2038 (in Teilen schon 2030), und selbst das Gasnetz — lange als "ewige" Infrastruktur behandelt — wird in den meisten deutschen Großstädten bereits zum Rückbau vorbereitet. Was in keinem dieser drei Fälle vollständig geklärt ist: ob die Ersatzkapazität rechtzeitig steht, bevor die alte abgeschaltet wird.

I. Kohle — der gesetzlich fixierte Ausstieg

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist seit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) von 2020 verbindlich geregelt. Bis 2026 liefen freiwillige Ausschreibungsrunden, in denen Betreiber gegen Entschädigung ihre Anlagen vorzeitig abschalten konnten. BELEGT

2020–2026: Freiwillige Ausschreibungsrunden zur Stilllegung (7 Runden, gegen Entschädigung)
Ab 2027: Nur noch entschädigungslose gesetzliche Reduzierung (Ordnungsrecht)
2030: Maximal noch 8 GW Steinkohle am Netz — de facto nur Mannheim (GKM) und Datteln 4
2030: Rheinisches Braunkohlerevier komplett stillgelegt (acht Jahre früher als ursprünglich geplant: 2038)
2030 (angestrebt): Lausitzer Revier ebenfalls, u. a. Tagebau Welzow-Süd
Spätestens 2038: Letzte LEAG-Kraftwerke Schwarze Pumpe und Boxberg — Ende der Kohleverstromung in Deutschland

Datteln 4 — 2020 in Betrieb genommen, als der Kohleausstieg bereits beschlossene Sache war — soll laut EU-Auflage bis Ende 2026 verkauft werden. Das Kraftwerk läuft trotz eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter, wonach der zugrunde liegende Bebauungsplan unwirksam ist. BELEGT

Für die Lausitz gilt zusätzlich: Ist ein Tagebau einmal geflutet, ist er auf Jahrzehnte nicht mehr reaktivierbar — Reservekapazität, die in einer künftigen Versorgungskrise unwiederbringlich fehlt. EXTRAPOLATION (strukturelle Folge, kein behördlich prognostiziertes Szenario)

II. Gas — der Rückbau beginnt vor dem Gesetz

Bis zum 30. Juni 2026 mussten alle deutschen Großstädte über 100.000 Einwohner ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen — gesetzlich verpflichtend seit dem Wärmeplanungsgesetz 2024. Das Ergebnis: keine einzige der großen Städte plant den vollständigen Erhalt ihres Gasnetzes. BELEGT

Was einzelne Städte konkret planen:
Mannheim & Stuttgart: vollständiger Ausstieg bis 2035
Berlin: Gasnetz wird "in großen Teilen" stillgelegt
Augsburg, Hannover, Würzburg, Aalen: Enddatum 2040
Düsseldorf, Oldenburg, Jena, Remscheid: Rückbau- bzw. Stilllegungspläne in Vorbereitung
Nur rund 17 % des bestehenden Gasnetzes gelten überhaupt als für Wasserstoff geeignet

Die eigentliche Pointe: Die rechtliche Grundlage für einen geordneten Rückbau — die EnWG-Novelle zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets — war zum Zeitpunkt der kommunalen Planungspflicht noch nicht durchs Parlament. Die EU-Umsetzungsfrist läuft am 5. August 2026 ab; der parlamentarische Abschluss war bis zuletzt offen. Kommunen planen also den Rückbau einer Infrastruktur, für die der Rückbau-Rechtsrahmen erst noch geschaffen wird. BELEGT

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) selbst kritisierte den Gesetzentwurf als unzureichend und mahnte "Planungssicherheit" beim Rückbau der Netzinfrastruktur an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte zusätzlich vor steigenden Netzentgelten für jene Haushalte, die sich einen Ausstieg aus dem Gasnetz nicht leisten können. BELEGT

III. Die Grundlastlücke, die niemand bestreitet

Die Grundlast — der Mindeststrombedarf, der rund um die Uhr gedeckt sein muss — liegt in Deutschland typischerweise zwischen 40 und 60 Gigawatt. Sonne und Wind können sie nicht garantieren; das ist keine politische Position, sondern eine physikalische Eigenschaft volatiler Erzeugung.

KennzahlWertQuelle
Grundlast Deutschland40–60 GWBundesnetzagentur
Dunkelflauten pro Jahr (>24h)ca. 6×Amprion
Bedarf neue Kapazität bis 203030 GWMcKinsey 2023
Bedarf neue Kapazität bis 2045bis 100 GWWirtschaftsdienst 2023
Geplante neue Gaskraftwerke12 GW (20–30 Anlagen)BMWK
Laut Gasverband: ausreichend?NeinVerband Gas- u. Wasserstoffwirtschaft

Die Bundesnetzagentur schreibt in ihrem eigenen Versorgungssicherheitsbericht, dass 2030 die Stromnachfrage "in wenigen Stunden am Strommarkt nicht vollständig gedeckt werden" könnte — sollte der Ausbau der Erneuerbaren und der Gaskraftwerke nicht wie geplant laufen. BELEGT

IV. Was Redispatch über den Ist-Zustand verrät

Während die Abschaltungen nach Zeitplan laufen, steigen schon jetzt die Kosten, das bestehende Netz überhaupt stabil zu halten. Redispatch — das ständige Herauf- und Herunterregeln von Kraftwerken zum Ausgleich von Engpässen — kostete 2024 rund 2,8 Mrd. €, 2025 rund 3,1 Mrd. €. Rund 74 % aller Engpässe entfielen 2024 auf das Übertragungsnetz, weil der Netzausbau zwischen Erzeugungsregionen im Norden und Verbrauchszentren im Süden nicht hinterherkommt. BELEGT

Der offizielle Stabilitätsindikator SAIDI (rund 11–13 Minuten Ausfall pro Haushalt und Jahr) zeigt keine dramatische Verschlechterung — die Bundesnetzagentur selbst räumt aber ein, dass dieser Wert wenig aussagt, weil er nur Unterbrechungen über drei Minuten erfasst und strukturelle Risiken wie Dunkelflauten oder die Grundlastlücke nicht abbildet. BELEGT

V. Wenn es tatsächlich passiert: Berlin, Januar 2026

Am 3. Januar 2026 legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde rund 45.000 Haushalte und über 2.200 Betriebe tagelang lahm — der längste Stromausfall der Stadt seit Kriegsende 1945. Krankenhäuser mussten auf Notstrom zurückgreifen, Pflegeeinrichtungen wurden erst verzögert mit mobilen Aggregaten versorgt, die Bundeswehr half beim Betanken. Erst am 7. Januar war die Versorgung vollständig wiederhergestellt. BELEGT

Anschließende Recherchen zeigten: Vergleichbar ungeschützte Hochspannungs-Schwachstellen gibt es auch in anderen Städten — darunter Leitungen, die ein Mercedes-Werk und einen Airbus-Standort versorgen. Das KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur lag zu diesem Zeitpunkt bereits seit Herbst 2025 unverabschiedet im Bundestag; erst nach dem Anschlag wurde die Verabschiedung priorisiert. BELEGT

Der Berliner Fall betrifft eine andere Ursache als die Grundlastlücke — er zeigt aber, wie schnell ein an sich stabiles System an einer einzigen ungeschützten Stelle kollabieren kann. Ob ähnliche Schwachstellen mit dem fortschreitenden Rückbau von Kohle- und Gasinfrastruktur zunehmen, ist nicht behördlich untersucht. OFFEN

VI. Eine offene Frage

Drei Energieträger laufen auf feste Enddaten zu. In keinem der drei Fälle ist abschließend geklärt, ob die Ersatzstruktur — Gaskraftwerke, Wasserstoffnetz, Speicher — rechtzeitig vor der Abschaltung steht. Bei Kohle ist die gesetzliche Reihenfolge fixiert, bei Gas beginnt der kommunale Rückbau, bevor der nationale Rechtsrahmen dafür überhaupt verabschiedet ist.

Wer eine Lücke terminiert abschaltet, ohne dass der Ersatz terminiert steht — plant er sorglos, oder plant er etwas anderes? Das ist keine Behauptung. Es ist eine Frage, die die Zeitpläne selbst aufwerfen.

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