Der Doppelstaat, Teil 8
Individuen zahlen, Institutionen warten
Teil 8 einer Reihe. Ein Familienrichter verliert Amt und Pension. Ein Arzt geht ins Gefängnis auf Bewährung. Und die Institutionen, deren Entscheidungen den Rahmen dafür setzten?
Christian Dettmar verlor Amt, Gehalt und Pensionsanspruch. Walter Weber wurde zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide waren Einzelpersonen, die gegen den Kurs der Institutionen handelten. Wie erging es umgekehrt den Institutionen, deren Entscheidungen den Kurs überhaupt erst vorgaben? Zwei Fälle zeigen ein auffällig anderes Tempo und ein auffällig anderes Ergebnis.
Fall 10: Die RKI-Protokolle
Fakten
- Die Protokolle des RKI-Krisenstabs wurden nicht freiwillig offengelegt, sondern nach einer erfolgreichen Klage auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht — ab März 2024, zunächst stark geschwärzt, nach öffentlichem Druck folgten weitere Entschwärzungen.
- AfD und BSW forderten unmittelbar danach einen echten parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit Zeugenpflicht und Beweiserhebungsrechten. CDU/CSU und SPD setzten sich stattdessen mit einer Enquete-Kommission durch — einem beratenden Gremium ohne Sanktions- oder Zeugniszwangsbefugnisse.
- Der Bundestag beschloss die Einsetzung dieser Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" am 10. Juli 2025 — mehr als ein Jahr nach der ersten Protokollveröffentlichung. Konstituiert wurde sie im September 2025.
- Die Kommission hält seither öffentliche Anhörungen ab (u.a. Januar und März 2026) zu Themen wie Exekutive-Legislative-Balance und Impfstrategie. Ein Abschlussbericht mit Empfehlungen ist erst bis Ende Juni 2027 vorgesehen — mehr als drei Jahre nach den ersten RKI-Files.
- Personelle Konsequenzen für einzelne Amtsträger oder Institutionen sind aus diesem Prozess bislang nicht hervorgegangen.
Wichtige Einordnung
Dass eine Enquete-Kommission keine Sanktionsgewalt hat, ist keine gezielte Entscheidung zugunsten dieses speziellen Themas, sondern gilt für jede Enquete-Kommission des Bundestags, unabhängig vom Gegenstand. Ihr Zweck ist gesetzgeberische Politikberatung, nicht juristische Aufarbeitung individueller Verantwortung — dafür wäre ein Untersuchungsausschuss oder ein Strafverfahren das richtige Instrument, nicht eine Enquete-Kommission. Zudem ist die Kommission nicht untätig: Sie hält regelmäßig Anhörungen ab und arbeitet sichtbar, wenn auch mit einem für Betroffene frustrierend langen Zeithorizont.
Fall 11: Cum-Ex und die Frage nach Scholz
Fakten
- Im ersten bundesweiten Cum-Ex-Strafprozess verurteilte das Landgericht Bonn zwei kooperierende britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen. Die Privatbank M.M. Warburg wurde zur Zahlung von 176 Millionen Euro als Einziehungsbeteiligte verpflichtet.
- Das Verfahren gegen den früheren Warburg-Bankchef wurde nach 29 Verhandlungstagen wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Der Bundesgerichtshof ordnete im März 2026 an, dass die Einziehung von 40 Millionen Euro gegen ihn erneut geprüft werden muss.
- Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sah keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen möglicherweise widersprüchlicher Angaben zu seinem Erinnerungsvermögen an Treffen mit den Warburg-Bank-Gesellschaftern in Untersuchungsausschüssen — und bestätigte damit eine bereits zuvor getroffene Entscheidung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
- Die Bundesregierung stellte in einer Antwort auf eine Große Anfrage klar, dass keine Verjährung der Steuerrückforderungen eingetreten sei und die Strafbarkeit der Warburg-Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich feststehe — die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner damaliger Entscheidungsträger blieb davon aber unberührt.
Die Gegenposition
Eine fehlende Anklage ist kein Beleg für Schuld, die verborgen bliebe — der Anfangsverdacht-Maßstab existiert gerade, um Ermittlungsverfahren nicht ohne belastbare Tatsachengrundlage einzuleiten. Auch die Einstellung des Warburg-Verfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit ist eine anerkannte prozessuale Regelung des deutschen Strafrechts, kein Sonderprivileg für Bankmanager. Dass die Steuerrückforderung selbst nicht verjährt ist, zeigt zudem, dass der finanzielle Schaden nicht folgenlos bleibt, auch wenn strafrechtliche Verfahren gegen Einzelpersonen ins Leere laufen.
Wichtige Einschränkung
Trotzdem bleibt ein struktureller Unterschied bestehen: Individuen mit begrenzten Ressourcen — ein Familienrichter, ein niedergelassener Arzt — durchliefen ihre Verfahren vollständig bis zur rechtskräftigen Verurteilung, oft binnen weniger Jahre. Verfahren gegen besser abgesicherte Institutionen und hochrangige Entscheidungsträger zogen sich über Jahre hin, endeten in Verhandlungsunfähigkeit, mangelndem Anfangsverdacht oder Verweisung an beratende statt sanktionierende Gremien. Das muss keine Absicht sein — aber das Ergebnis ist strukturell dasselbe, unabhängig davon, ob man es Absicht nennt oder Systemeigenschaft.
"Ein Rechtsstaat, der Einzelne schnell verurteilt und Institutionen lange prüft, ist nicht automatisch parteiisch — aber er fühlt sich für die Betroffenen genau so an."
Cui bono?
Wer profitiert strukturell von dieser Asymmetrie? Nicht eine bestimmte Partei oder Ideologie, sondern das etablierte institutionelle Gefüge selbst: Ministerien, Behörden und hochrangige Amtsträger verfügen über Ressourcen — Rechtsberatung, Verfahrensdauer, politisches Gewicht bei der Wahl des Aufarbeitungsformats —, die Einzelpersonen typischerweise fehlen. Ein Familienrichter kann sich keine Verhandlungsunfähigkeit erkämpfen, keine dreijährige Enquete-Kommission statt eines Strafverfahrens beantragen. Diese strukturelle Verteidigungsfähigkeit, nicht politische Gesinnung, ist der eigentlich erklärende Faktor — ein Muster, das sich mit dem aus Teil 3 (Gemeinnützigkeitsrecht: größere Organisationen vs. kleine) deckt.
Fazit
Die Reihe hat bislang gezeigt, wie dieselbe Norm unterschiedlich angewendet werden kann. Dieser Teil zeigt eine verwandte, aber eigenständige Dynamik: unterschiedliche Verfahrensarten und unterschiedliche prozessuale Verteidigungsfähigkeit führen zu einem deutlich ungleichen Tempo und Ausgang, je nachdem, ob eine Einzelperson oder eine Institution im Zentrum steht. Beides — Ermessensspielraum und strukturelle Verteidigungsfähigkeit — trägt zum selben Grundgefühl bei: dass Konsequenz eher die Schwächeren als die Stärkeren trifft, auch ohne dass sich das auf eine einzelne Absicht zurückführen ließe.
Quellen
- Wikipedia: Protokolle des RKI-Krisenstabs
- Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie geplant (Juli 2025)
- Wikipedia: Enquete-Kommission Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse
- Deutscher Bundestag: Anhörungen der Enquete-Kommission Corona (Januar, März 2026)
- LTO: Cum-Ex-Steuerskandal — Ermittlungen, Scholz, längere Verjährungsfristen
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung 2026 — Einziehung von Tatlohn gegen früheren Chef der Warburg Bank muss erneut geprüft werden
- LTO: Cum-Ex-Erinnerungen — Kein Anfangsverdacht gegen Scholz
- Deutscher Bundestag: Antwort auf Große Anfrage zu Steuererstattungen in Cum-Ex-Geschäften (Januar 2025)