Cui Bono · NGO-Komplex

Wer hat das Gutachten bestellt?

1.675 Seiten. 13 Monate Arbeit. Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig — und ein Verbotsantrag würde „wahrscheinlich Erfolg" haben. Doch wer steckt hinter der Gesellschaft für Freiheitsrechte? Und warum folgte unmittelbar nach der Veröffentlichung eine koordinierte Kampagne an jeden Bundestagsabgeordneten?

dunkelfeld.info  ·  Juli 2026  ·  Recherche & Analyse

Das Gutachten

Am 25. Juni 2026 präsentierte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in der Bundespressekonferenz das, was sie als „bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Untersuchung" der AfD bezeichnet. 1.675 Seiten. Dazu kommen externe Zweitgutachten — in der öffentlichen Berichterstattung kursiert daher die Zahl von rund 3.000 Seiten Gesamtumfang.

Zum Vergleich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz benötigte für seine Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" exakt 1.108 Seiten — erstellt von einer Bundesbehörde mit entsprechendem Budget, nachrichtendienstlichen Mitteln und jahrzehntelanger institutioneller Erfahrung.

Eine zivilgesellschaftliche NGO mit 60 Mitarbeitenden überbietet also in 13 Monaten den Nachrichtendienst des Bundes — inhaltlich und quantitativ. Das verdient Beachtung. Und Fragen.

Die Finanzierungsmaschine

Die GFF beschreibt sich selbst als unabhängig. Ihre Finanzierungsseite bestätigt: keine direkten Staatszuschüsse. Was sie ebenfalls dokumentiert — in eigenen Jahresberichten — ist ein Wachstum, das für sich spricht:

Einnahmen 2016ca. 80.000 €
Einnahmen 2024über 3,27 Mio. €
Einnahmen 2025ca. 4,37 Mio. €
Wachstumsfaktor seit Gründung× 54

Zu den dokumentierten institutionellen Förderern gehören laut GFF-eigenen Transparenzberichten und Jahresberichten unter anderem:

Hinzu kam für das AfD-Gutachten selbst eine eigene Crowdfunding-Kampagne: Rund eine Million Euro von über 20.000 Einzelpersonen — mobilisiert gemeinsam mit den Partnerorganisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Frag den Staat und weiteren.

Die Personal-DNA

Die GFF wurde 2015 mitgegründet von Malte Spitz — langjähriger Politischer Bundesgeschäftsführer der Grünen Jugend und Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Er bekleidet bis heute den Posten des Generalsekretärs.

Der Kommunikationsreferent, der seit September 2025 speziell für das AfD-Gutachten-Projekt eingestellt wurde, war zuvor in der Öffentlichkeitsarbeit von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg tätig.

Die GFF betont, ergebnisoffen geprüft zu haben — als Beleg verweist sie darauf, manche Vorwürfe gegen die AfD als (noch) nicht erfüllt eingestuft zu haben. Darunter: eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung

Noch während die Pressekonferenz lief, startete die nächste Stufe: Eine koordinierte E-Mail-Kampagne an Bundestagsabgeordnete. Das erklärte Ziel: Jede und jeder Abgeordnete einer „demokratischen Partei" soll mindestens 100 Schreiben aus dem eigenen Wahlkreis erhalten — insgesamt 48.000 Mails mit identischem Aussagebaustein.

Zur Einordnung: Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Januar 2026 per Eilverfahren die Hochstufung der AfD zur „gesichert extremistischen" Einstufung durch den Verfassungsschutz vorläufig gestoppt. Das Bundesinnenministerium legte keine Rechtsmittel ein. Das GFF-Gutachten erscheint also exakt in dem Moment, in dem die staatliche Einordnung juristisch ins Wanken geraten ist.

Die 551 Fragen — und was sie zeigten

Zwei Tage vor der Bundestagswahl im Februar 2025 stellte die Unionsfraktion eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen" — 551 Fragen zu 14 NGOs, darunter Campact, Correctiv, Greenpeace und die Amadeu Antonio Stiftung.

Die Bundesregierung antwortete — und wich dabei 19 Mal mit der Formulierung aus: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor." Fragen zu konkreten Verbindungen zwischen geförderten Organisationen und Parteien blieben unbeantwortet.

Was die Anfrage sichtbar machte: Das Netzwerk aus NGOs, das das AfD-Gutachten mitfinanzierte und mobilisierte, operiert in einem Geflecht, in dem Transparenz offiziell propagiert wird — und parlamentarische Kontrolle als „Angriff auf die Zivilgesellschaft" bezeichnet wird.

Eine Bundesbehörde mit Verfassungsauftrag kommt nach jahrelanger Beobachtung auf 1.108 Seiten. Eine von Stiftungsnetzwerken finanzierte NGO mit Grünen-Gründerpersonal auf 1.675 Seiten — in 13 Monaten. Beide kommen zum gleichen Ergebnis.

Die Frage lautet nicht: Was steht drin?
Die Frage lautet: Wer wollte, dass es so dasteht — und warum jetzt?

Was dunkelfeld bewertet — und was nicht

Ob die inhaltlichen Schlussfolgerungen des Gutachtens juristisch standhalten, ist eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hätte — falls ein Antrag gestellt wird. Das steht weiterhin aus.

Was hier bewertet wird: die Produktionsbedingungen dieses Gutachtens. Ein Netzwerk mit klarer politischer Verortung, gespeist aus internationalen Stiftungsgeldern, erstellt ein Rechtsgutachten über eine Partei — und startet unmittelbar danach eine Massenkampagne an Volksvertreter.

Das ist kein Sachverhalt, der Verschwörung erfordert. Das ist ein Geschäftsmodell. Und es funktioniert.

Quellen & Belege

GFF-Pressemitteilung vom 25.06.2026 · freiheitsrechte.org
GFF Finanzen & Transparenz · freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/transparente-gff
GFF Gutachten-Volltext & interaktive Aufbereitung · afd-gutachten.de
Netzpolitik.org: Verfassungsschutz-Gutachten (1.000 S.), veröffentlicht 2025
ZDF heute: AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes (1.108 S.), Mai 2025
Bundestagsdrucksache 20/15035: Kleine Anfrage CDU/CSU, 551 Fragen, 24.02.2025
NZZ: Regierung weicht 551 Fragen aus, 12.03.2025
LTO: GFF-Gutachten — Parteiverbot wahrscheinlich, 25.06.2026
VG Köln Eilverfahren (Az. 13 L 1109/25): AfD-Hochstufung gestoppt, Januar 2026
Wikipedia: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (Abschnitt Gründung & Finanzierung)
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