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Dossier XXX  ·  Stand Juni 2026  ·  Dokumentation & Quellensammlung

Der Staat klagt –
und ist nicht dein Freund

§ 188 StGB · Politikerbeleidigung · NGO-Regulierungsdruck · Shadowbanning

Ein Paragraph, der 2021 verschärft wurde. Eine Klagewelle, die seither explodiert. Rentner, die Facebook-Posts teilen. Bürger, deren Wohnungen durchsucht werden. Und im Hintergrund: Stiftungen, die definieren, was noch sagbar ist. Dieses Dossier dokumentiert Fälle, Zahlen und Strukturen – ohne Bewertung, mit Quellen.

1.400
Fälle §188 · 2022
2.598
Fälle §188 · 2023
4.439
Fälle §188 · 2024
4.792
Fälle §188 · 2025

Quelle: BKA / Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Gezählt werden Anzeigen und Ermittlungsverfahren, nicht alle führen zu Verurteilungen.

Entwicklung 2022–2025

Polizeilich erfasste Delikte nach § 188 StGB (Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens):

2022
~1.400
2023
2.598
2024
4.439
2025
4.792
§ 188 StGB – Was steht dort?
Der Paragraph „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" (§ 188 StGB) verschärft den Schutz von Politikern gegenüber den allgemeinen Beleidigungstatbeständen (§§ 185–187 StGB). Voraussetzung ist, dass die Äußerung geeignet ist, das öffentliche Wirken der betroffenen Person „erheblich zu erschweren". Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Norm wurde zuletzt 2021 im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität gestärkt.

Dokumentierte Fälle (Auswahl 2021–2026)

Chronologische Übersicht belegter Verfahren, Urteile und Einstellungen nach § 188 StGB (teils auch §§ 185–187).

Jahr Ort / Gericht Zielperson Äußerung (dokumentiert) Rechtsfolge Status
2021 LG Berlin
27 Ns 12/20, 08.02.2021
Bürgermeister (ungenannt) Öffentliche Unterstellung, Flüchtlinge absichtlich geschädigt zu haben; über soziale Netzwerke verbreitet LG bejaht § 188: öffentliches Wirken erheblich erschwert Verurteilt
2022 AG Augsburg Söder, Herrmann Massive Schimpftirade zur Corona-Politik 16.500 € Geldstrafe (300 Tagessätze à 55 €, frühere Verurteilung einbezogen) Verurteilt
2023/24 AG Biberach „Deutsche Politiker" (allg.) Facebook-Post: Politiker als „Lügner" und inkompetent dargestellt 900 € Geldstrafe (StA hatte 1.200 € beantragt) Verurteilt
2023/24 AG Deggendorf Markus Söder „Södolf" – Bezeichnung in Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD (Gerald Grosz) ca. 15.000 € Geldstrafe (90 Tagessätze à ca. 167 €); Berufung eingelegt Verurteilt
2023/24 AG Öhringen Friedrich Merz „Lügenfritz" auf Facebook; Strafbefehl ausdrücklich auf § 188 gestützt 30 Tagessätze Geldstrafe Verurteilt
2023/24 StA Heilbronn Friedrich Merz „Lackaffe" – 30 Tagessätze beantragt Einstellung gegen 100 € Geldauflage Eingestellt
2023/24 NRW (diverse) Friedrich Merz „Pinocchio", „Lackaffe", „Lügenfritz", „Lügen-Kasper" Ermittlungsverfahren (laufend oder eingestellt; keine rechtskräftigen Strafen dokumentiert) Ermittlung
2024 NRW / X-Post Katrin Göring-Eckardt „extreme Dürre im Kopf" – X-Posting Einstellung gegen 1.000 € Zahlung Eingestellt
2024 AG Bamberg Nancy Faeser Meme: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!" (David Bendels, Deutschland-Kurier); bewusst unwahre Tatsachenbehauptung nach § 188 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung Bewährung
2024 diverse (Baerbock) Annalena Baerbock „dümmste Außenministerin der Welt" 9.600 € Geldstrafe Verurteilt
2024 diverse (Baerbock) Annalena Baerbock „Hohlbratze" 6.000 € Geldstrafe Verurteilt
2024 diverse (Baerbock) Annalena Baerbock „beim Trampolinspringen zu oft an die Decke geknallt" 800 € Geldstrafe Verurteilt
2024 diverse (Baerbock) Annalena Baerbock „Terroristin Bärbock" 600 € Geldstrafe Verurteilt
2025 AG Haßfurt – / Habeck NS-bezogene Fotos; zuvor: Habeck als „Schwachkopf" (hierfür am Ende keine Strafe); Hausdurchsuchung dokumentiert 825 € für NS-Posts; „Schwachkopf" nicht bestraft Verurteilt
2025 BayObLG
Az. 206 StRR 433/24
Minister (ungenannt) Schmähung mit nationalsozialistischem Gedankengut § 188 bejaht; Reichweite des Paragraphen betont Verurteilt
2025/26 AG Niedersachsen Markus Söder Beleidigender Post auf Plattform (mutmaßlich X); StA Göttingen: „bedeutsame Kriminalität" 30 Tagessätze à 15 € (ca. 531 € inkl. Kosten) Verurteilt
Statistische Einordnung (NRW)
Laut Auswertungen der NRW-Justiz (Tagesschau/WDR): 23 Verurteilungen nach § 188 im Jahr 2023, 64 Verurteilungen im Jahr 2024 – Anstieg: +178 %. Bundesweit listete dejure.org per Juni 2026 über 120 veröffentlichte Entscheidungen zu § 188 StGB.

Anzeigenpraxis: Wer klagt wie oft?

Mehrere Bundesministerien und Spitzenpolitiker haben seit 2021 systematisch Strafanzeigen wegen Beleidigung und Bedrohung gestellt. Dokumentierte Größenordnungen:

Person / Ressort Dokumentierte Anzeigen Quellen / Hinweise
Robert Habeck (BMWK) Über 800 Strafanzeigen seit 2021 Medienberichte (u. a. Welt, Merkur)
Annalena Baerbock (AA) Über 500 Strafanzeigen seit Amtsantritt Medienberichte; mehrere Einzelurteile dokumentiert
Habeck + Baerbock (gesamt) Mehr als 1.300 Anzeigen (zusammen) Recherchen, mehrere Quellen
Friedrich Merz (CDU) 38 Ermittlungsverfahren allein nach Besuch Heilbronn WDR-Auswertung

Shadowbanning: Reichweitenverlust ohne Begründung

Neben dem strafrechtlichen Weg existiert ein zweiter, technisch verdeckter Mechanismus: das Shadowbanning. Betroffene Accounts bleiben für ihre eigenen Nutzer sichtbar – werden jedoch anderen Nutzern reduziert oder gar nicht mehr angezeigt, ohne Benachrichtigung oder formale Begründung.

Erkennungsmerkmale (dokumentiert)

Plötzlicher starker Reichweiteneinbruch bei bestimmten Themen (Migration, Corona, Systemkritik) bei gleichbleibendem Publikumsverhalten. Beiträge erscheinen nicht mehr in Hashtag-Suchen. Kommentare werden anderen Nutzern nicht mehr angezeigt, obwohl sie gepostet wurden.

Regulatorischer Rahmen

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen formal zur Transparenz bei Sichtbarkeitseinschränkungen („Downranking"). NGOs und Betroffene berichten jedoch weiterhin, dass Reichweitendrosselungen in der Praxis intransparent erfolgen – insbesondere bei politisch brisanten Inhalten.

NGOs und Stiftungen als informelle Regulierer

Neben formaler Regulierung durch den Staat existiert ein System weicher Kontrolle: NGOs und Stiftungen, teils erheblich aus öffentlichen Mitteln finanziert, definieren, was als legitimes Medienangebot gilt – und was nicht.

Instrument Konkrete Ausgestaltung Typische Effekte auf alternative Medien
Begriffsprägung & Framing Einführung und Verbreitung von Labels wie „Hass im Netz", „Desinformation", „Verschwörungsmedien" Alternative Portale werden in Redaktionen, Schulen und Behörden automatisch als Problemkategorie verortet
Monitoring & Dossiers Watchlists, Studien und „Analysen" zu Medienakteuren, Netzwerken, Influencern Namentliche Nennung als „problematisch" erzeugt Reputationsschaden; Plattformen und Werbekunden nutzen diese Dossiers als Begründung für Distanzierung
Lobbyarbeit bei Politik & Behörden Teilnahme an Anhörungen, Beratung von Ministerien, Zuarbeit zu Gesetzgebungsprozessen Regulierung (DSA-Umsetzung, Medienstaatsvertrag, Förderprogramme) wird in einer Weise ausgestaltet, die vor allem alternative Angebote unter Druck setzt
Trusted-Flagger-Rolle bei Plattformen NGOs liefern Input zu Community-Standards und Moderationsleitfäden; „Trusted Flagger"-Programme bei großen Plattformen Inhalte bestimmter Spektren werden schneller als „problematisch" markiert; erhöhtes Risiko für Shadowbans, Demonetarisierung oder Sperren
Kampagnen & öffentlicher Pranger Öffentlichkeitskampagnen gegen bestimmte Portale, Boykottaufrufe, Druck auf Sponsoren Wirtschaftliche Schäden (Werbekunden springen ab), Einschüchterungseffekt, Risiko von Vertragskündigungen
Bildungs- und Schulmaterialien Unterrichtsmaterial und Broschüren zu „Medienkompetenz", in denen alternative Medien als Negativbeispiele erscheinen Langfristige Delegitimierung: Jugendliche, Lehrer und Multiplikatoren lernen: Diese Portale sind „nicht seriös"
Staatlich geförderte Projekte Millionenförderungen gegen „Extremismus/Desinformation", NGOs als zentrale Projektträger Struktureller Vorteil für mainstreamnahe Akteure; alternative Medien bleiben von Fördergeldern ausgeschlossen und stehen als „Gegenstand" dieser Projekte unter Beobachtung
Moralischer Führungsanspruch NGOs inszenieren sich als neue moralische Instanz, die festlegt, was demokratisch akzeptabel ist Kritik an ihren Bewertungen wird als „Angriff auf die Zivilgesellschaft" gerahmt; alternative Medien geraten in die Rolle der angeblich „Undemokratischen"
Kooperation mit Leitmedien Gastbeiträge, gemeinsame Kampagnen, Studienpräsentationen in ÖRR und Leitredaktionen NGO-Narrative werden von Leitmedien verstärkt; Deutungen über „problematische" Portale verfestigen sich und werden schwer angreifbar
Informelle Sanktionsempfehlungen Empfehlungen an Unternehmen, Verwaltungen, Kirchen: keine Kooperation/Anzeigen/Links zu bestimmten Portalen Reichweiten- und Sichtbarkeitsverlust, weil alternative Medien faktisch aus vielen institutionellen Räumen ausgeschlossen werden – ohne formelles Verbot
Finanzierungsstruktur: Öffentliche Mittel, private Einflussnahme
Mehrere im Medienbereich aktive NGOs und Stiftungen erhalten erhebliche Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten (Bundesministerien, EU-Programme wie LIFE, Landesmittel). Die IHK Südthüringen verwendete in diesem Zusammenhang den Begriff „verlängerter Arm der Politik". Eine vollständige Übersicht der Förderströme steht als gesondertes Recherchethema aus.

Historischer Maßstab: Was früher erlaubt war

Die folgenden Primärquellen dokumentieren, wie Politiker und öffentlich-rechtliche Moderatoren selbst über den Umgang mit Kritik und Beleidigung geurteilt haben – und wie die politische Kultur bis vor wenigen Jahren aussah.

Person / Kontext Äußerung (dokumentiert) Datum / Quelle Einordnung
Armin Laschet
CDU, ehem. Ministerpräsident NRW, Kanzlerkandidat
„In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt. Als Ministerpräsident wurde mir oft vorgeschlagen, beleidigende Tweets mit Strafanzeigen zu verfolgen. Bis heute unterzeichne ich solche nur bei Morddrohungen. Liberale Demokratie braucht Gelassenheit, Maß und Mitte." X (Twitter), @ArminLaschet
17. November 2024
status/1857778173569605853
Hashtags: #Schwachkopf #Hausdurchsuchung
Direkter Kommentar zur Habeck-Schwachkopf-Hausdurchsuchung. Laschet beschreibt die Strafverfolgung als Merkmal von Diktaturen.
Angela Merkel
CDU, Bundeskanzlerin 2005–2021
Keine einzige Strafanzeige nach § 188 StGB während 16 Jahren Kanzlerschaft dokumentiert. Trotz massiver öffentlicher Kritik, Beleidigungen und Häme – insbesondere während der Flüchtlingskrise 2015/16. Dokumentiert durch Abwesenheit: Keine BKA-Fälle, keine Medienberichte über Anzeigen aus dem Kanzleramt Kontrast zur aktuellen Praxis: Habeck und Baerbock zusammen über 1.300 Anzeigen.
Walter Sedlmayr
Kabarettist, BR Nockherberg Starkbierfest
„Sehr verehrte Verbrecher und Verleumder..." – Eröffnung seiner legendären Begrüßungsrede vor versammelter Politikprominenz beim Nockherberg-Starkbierfest. BR, Nockherberg 1982 ff.
Dokumentation: br.de/nachrichten/bayern/br24zeitreise-sedlmayrs-legendaere-nockherberg-begruessung,RK2iq47
YouTube: youtube.com/watch?v=YGaMVJrdkCI
Live im BR, vor Ministern und Abgeordneten. Niemand klagte. Gilt heute als kulturelles Erbe.
J.D. Vance
US-Vizepräsident, Münchner Sicherheitskonferenz (MSC)
Vance kritisierte europäische Regierungen offen wegen „Demokratiedefiziten" und Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Die Reaktionen im Saal – dokumentiert auf Video – zeigten sichtliche Betroffenheit und Fassungslosigkeit bei deutschen Delegierten und Journalisten. Münchner Sicherheitskonferenz
14. Februar 2025
BR-Livemitschnitt, YouTube: youtube.com/watch?v=PPvI5D5ay6s
116.718 Aufrufe (Stand Abruf)
BR-Berichte: br.de
Ein gewählter US-Repräsentant beschreibt europäische Meinungsfreiheitspraxis öffentlich als defizitär — vor dem Publikum, das diese Praxis verantwortet.
Helmut Kohl
CDU, Bundeskanzler 1982–1998, bei Thomas Gottschalk und Günther Jauch
Auf Häme und Spott angesprochen: „Das muss man aushalten können." Kohl reagierte mit Humor und Schlagfertigkeit auf direkte Kritik — ohne Anzeige, ohne Empörung. TV-Aufzeichnung, Gottschalk/Jauch
YouTube: youtube.com/watch?v=3nFXK9nKBHo
Bundeskanzler während 16 Jahren Amtszeit. Kein dokumentierter Fall einer Strafanzeige wegen Beleidigung. Selbstbeschreibung: „Das muss man aushalten können."
Dunja Hayali
ZDF-Moderatorin, Morgenmagazin
„Man kann in Deutschland eigentlich alles sagen. Man muss dann halt manchmal mit Konsequenzen rechnen. Das ist das einzige, was der ein oder andere manchmal nicht ganz versteht." ZDF Morgenmagazin
29. Januar 2021
ÖRR-Moderatorin beschreibt „Konsequenzen" als legitime Reaktion auf Meinungsäußerung – im selben Jahr, in dem § 188-Verfahren zu explodieren beginnen.
Dokumentierte Asymmetrie
Helmut Kohl sagte über Häme und Spott: „Das muss man aushalten können." Er klagte 16 Jahre lang nicht. Walter Sedlmayr nannte Politiker vor laufender BR-Kamera „Verbrecher und Verleumder" – ohne Konsequenzen. Armin Laschet beschreibt strafrechtliche Verfolgung von Beleidigungen im November 2024 als Merkmal von Diktaturen. J.D. Vance wirft europäischen Regierungen auf der Münchner Sicherheitskonferenz öffentlich Meinungsfreiheitsdefizite vor. Ein Rentner aus Niedersachsen wird 2026 für einen Post zu 531 Euro verurteilt. Habeck und Baerbock erstatten zusammen über 1.300 Strafanzeigen. Diese Widersprüche sind dokumentiert. Eine Erklärung liefert dieses Dossier nicht.

§ 188 StGB wurde eingeführt, um das öffentliche Wirken von Politikern zu schützen. Die Zahlen zeigen: Verfahren haben sich seit 2022 mehr als verdreifacht. Wer wird hier vor wem geschützt – und wer trägt die Kosten dieser Schutzleistung?