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Wer kontrolliert wen? — Cum-Ex-Serie, Teil B
Investigativ

Die Anwälte, die den Betrug für legal erklärten

Kein Bankräuber trägt bei Cum-Ex eine Maske. Er trägt einen Anzug von Freshfields und ein Gutachten in der Aktentasche. Teil B der Cum-Ex-Serie: die Berater-Ebene.

Die offizielle Version: Renommierte Wirtschaftskanzleien haben Mandanten im Rahmen zulässiger Steuergestaltung beraten. Man habe die Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt geprüft und für vertretbar gehalten – "kein Ruhmesblatt", aber auch kein Betrug im engeren Sinn.

Die Aktenlage zeigt eine andere Rolle: nicht Beratung im Nachhinein, sondern aktive Entwicklung, Verteidigung und Verzögerung.

Der Mechanismus: Vom Gutachten zum Geschäftsmodell

Cum-Ex war kein Trick, den einzelne Trader im Alleingang ausführten. Es war ein Geschäftsmodell, das erst durch die rechtliche Absicherung durch Großkanzleien und Wirtschaftsprüfer skalierbar wurde. Zentrale Figur auf dieser Ebene: der Steueranwalt Ulf Johannemann von Freshfields Bruckhaus Deringer. Ihm wird vorgeworfen, an der Entwicklung der Cum-Ex-Geschäfte beteiligt gewesen zu sein und sie anschließend gegenüber der Finanzverwaltung "gezielt falsch dargestellt" zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte zusätzlich die Verfahrensbeteiligung seiner gesamten Kanzlei wegen möglicher Geldstrafe.

Faktenlage: Freshfields
"Kein Ruhmesblatt." — Stephan Eilers, Freshfields-Manager, Februar 2020 gegenüber "Die Zeit"

Was Eilers als Reue verkaufte, erzählen interne Akten laut Handelsblatt-Recherche anders: Die Kanzlei soll die Cum-Ex-Ermittlungen aktiv verzögert haben – unter Berufung auf anwaltliche Schweigepflicht. Beteiligt gewesen sei unter anderem Simone Kämpfer, die heute als Chefjuristin der Deutschen Bank amtiert.

Der Wechsel-Mechanismus

Ein wiederkehrendes Muster: Personen, die auf Kanzleiseite an der Cum-Ex-Aufarbeitung – oder ihrer Verzögerung – beteiligt waren, wechseln anschließend in leitende Positionen genau jener Institute, die sie zuvor vertreten haben. Simone Kämpfer ist dafür ein dokumentiertes Beispiel. Das ist für sich genommen kein Rechtsverstoß, wohl aber ein struktureller Interessenkonflikt: Wer die Verzögerung mitgestaltet hat, entscheidet später über die Aufarbeitungsstrategie desselben Hauses.

Nicht nur eine Kanzlei: Das Netz der Ermöglicher

Freshfields ist die prominenteste, aber nicht die einzige beteiligte Institution. Mehrere deutsche Banken haben bereits vor Jahren beträchtliche Summen als Schadensersatz gezahlt oder zurücküberwiesen:

Beteiligte Institute (Auswahl)

Auf der Investorenseite finden sich neben institutionellen Anlegern auch prominente Namen: Der Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer und die Schauspielerin Veronica Ferres investierten laut Correctiv-Recherche zwischen 2010 und 2011 gemeinsam in Cum-Ex-Deals; Maschmeyer erhielt rund 55 Millionen Euro von der Bank Safra Sarasin zurück und sieht sich selbst als Opfer, da er von der Illegalität nichts gewusst haben will. Auch der Drogerieunternehmer Erwin Müller investierte rund 50 Millionen Euro – zu einem Zeitpunkt, als das System bereits im Niedergang war, und erlitt dabei Verluste statt der versprochenen Gewinne.

2001–2011 Haupt-Aktivitätsphase der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland, beraten u.a. durch Freshfields
2012 Gesetzliche Schließung des Steuerschlupflochs
Februar 2020 Freshfields-Manager Stephan Eilers äußert öffentlich Kritik an der eigenen Kanzleivergangenheit
2020 Deutsche Bank beendet Cum-Ex-Mandat mit Freshfields, übergibt an die Kanzlei Clouth
13. Juni 2025 Anklageschrift gegen weitere Warburg-Banker, Gesamtschaden 279 Mio. Euro
24. März 2026 Prozessbeginn vor dem Landgericht Bonn gegen drei ehemalige Warburg-Führungskräfte
Fairnessbox

Rechtslage zum Tatzeitpunkt war umstritten. Der Bundesfinanzhof hatte Dividendenstripping bereits in einem Urteil von 1999 grundsätzlich für rechtens erklärt. Erst 2021 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Anwaltliche Gutachten aus den 2000er-Jahren bewegten sich damit zumindest formal in einer damals nicht abschließend geklärten Rechtslage – auch wenn die spätere gezielte Falschdarstellung gegenüber der Finanzverwaltung ein eigenständiger, schwererwiegender Vorwurf ist.

Freshfields bestreitet ein Schuldeingeständnis. Die Zahlung von 10 Mio. Euro an die hessischen Finanzbehörden erfolgte ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Kanzlei hat sich zudem öffentlich – wenn auch spät – von der eigenen Rolle distanziert.

Nicht jeder Investor kannte den Mechanismus. Für Kapitalanleger, die über Fonds oder Vermögensverwalter in Cum-Ex-Konstruktionen investierten, ist eine bewusste Beteiligung an Steuerhinterziehung nicht automatisch erwiesen – die Grenze zwischen wissentlicher Beteiligung und gutgläubiger Kapitalanlage muss im Einzelfall gerichtlich geklärt werden, nicht pauschal unterstellt.

Cui bono?

Das Cum-Ex-System funktionierte nicht trotz, sondern wegen der beteiligten Beratungsebene. Gutachten schufen den Anschein von Legalität, den Banken für ihre internen Freigabeprozesse brauchten. Kanzleien verdienten an der Gestaltung und, in mancher Konstellation, später auch an der Verteidigung gegen genau jene Vorwürfe, zu deren Entstehung sie beigetragen hatten. Und Personen aus dieser Beratungsebene sitzen heute in genau jenen Führungspositionen der Institute, deren Cum-Ex-Vergangenheit sie einst mitgestaltet haben.

Teil C dieser Serie richtet den Blick auf die internationale Ebene: Hanno Berger, Paul Mora, Sanjay Shah – und die Frage, warum zentrale Drahtzieher jahrelang unbehelligt zwischen Dubai, London und Luxemburg operieren konnten.

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