Größter Steuerraub der deutschen Geschichte, jahrelange Ermittlungen, ein Kanzler mit auffälligen Erinnerungslücken – und am Ende steht die Chefermittlerin selbst vor Gericht. Teil A der Cum-Ex-Serie.
Die offizielle Version klingt sauber: Keine politische Einflussnahme, alles ordnungsgemäß geprüft, der Rechtsstaat funktioniert. So hat es der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz mehrfach unter Eid – beziehungsweise vor einem Untersuchungsausschuss ohne Eidespflicht – wiederholt: "Es hat keinerlei politische Einflussnahme gegeben."
Die Aktenlage erzählt eine langsamere, unbequemere Geschichte.
Im Kern geht es um zwei Treffen. 2016 und 2017 traf sich der damalige Hamburger Erste Bürgermeister Olaf Scholz mit den Eigentümern der Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius und Max Warburg – zu einer Zeit, in der die Hamburger Finanzbehörden über die Rückforderung von Cum-Ex-Geldern der Bank entscheiden mussten.
Das Ergebnis der behördlichen Entscheidungsfindung: Die Hamburger Finanzverwaltung ließ zunächst eine Rückforderung von 47 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Kapitalertragsteuer verjähren. Weitere 43 Millionen Euro wurden erst ein Jahr später zurückgefordert – kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist und auf ausdrückliche Weisung des Bundesfinanzministeriums.
Zeugenaussagen vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft bestätigen bislang übereinstimmend: Keiner der über 50 befragten Zeug:innen hat eine politische Einflussnahme auf die Steuerentscheidung erlebt oder auch nur davon gehört – das betont auch die SPD-Fraktion Hamburg in ihrer eigenen Darstellung des Verfahrens. Ein Zeuge aus der Wirtschaftsbehörde bestätigte zudem, Scholz habe den Bankinhabern gegenüber klar gesagt, Cum-Ex-Geschäfte seien aus seiner Sicht "illegal".
Ermittler stellten laut einem Bericht des Spiegel eine deutliche Diskrepanz fest: Zahlreiche Kalendereinträge Hamburger Behörden erwähnen Warburg-Termine und Cum-Ex – doch dazu existieren auffällig wenige E-Mails. Der zitierte Ermittlerbericht spricht von einer möglichen "gezielten Löschung". Ein Beweis für Einflussnahme ist das nicht – aber ein dokumentierter Anhaltspunkt, der bislang unaufgeklärt im Raum steht.
Während der Warburg-Komplex politisch offen bleibt, konzentrierte sich die eigentliche strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals über ein Jahrzehnt in Köln. Dort leitete Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker zuletzt rund 120 Ermittlungsverfahren gegen etwa 1.700 Beschuldigte – die mit Abstand größte Fallzahl bundesweit.
Am 22. April 2024 beantragte Brorhilker überraschend ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Ihre Begründung war unmissverständlich:
Konkreter Auslöser: Der grüne NRW-Justizminister Benjamin Limbach wollte ihr Team verkleinern und einen weiteren Cum-Ex-Verfolger neben ihr installieren. Brorhilker wechselte anschließend zur Bürgerbewegung Finanzwende e.V. Ein Handelsblatt-Kommentar zu ihrem Abgang fasste das systemische Ausmaß so zusammen: Mehr als 130 Banken und zahllose vermögende Investoren hätten sich Steuern erstatten lassen, die nie gezahlt wurden – während internationale Großkanzleien die Geschäfte als legal abstempelten, Wirtschaftsprüfer ihr Siegel setzten und Steuerrechtsprofessoren gegen Honorar Gefälligkeitsgutachten für die Täterseite verfassten.
Ein vollständiges Bild verlangt Zurückhaltung an mehreren Stellen:
Zur Warburg/Scholz-Affäre: Trotz jahrelanger Untersuchung durch den PUA gibt es bislang keinen einzigen bestätigten Fall, in dem ein Zeuge eine direkte politische Weisung zur Verjährenlassung bestätigt hätte. Die auffällige E-Mail-Lücke ist ein dokumentierter Anhaltspunkt, kein Beweis. Scholz hat zudem konsistent erklärt, den Bankinhabern gegenüber die Illegalität der Geschäfte benannt zu haben – das spricht gegen eine bewusste Protektion.
Zu den Anzeigen gegen Brorhilker: Eine Behauptung aus der öffentlichen Debatte – dass Brorhilkers Bruder bei dem Wirtschaftsprüfer Ernst & Young beschäftigt gewesen sei, der die WestLB von Cum-Ex-Vorwürfen entlastete – stammt bislang aus einer einzelnen, nicht durch weitere seriöse Quellen bestätigten Berichterstattung. Sie wird hier bewusst nicht als Tatsache behandelt, sondern nur als unbelegte Behauptung benannt. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat zudem im ersten Anzeigenkomplex bereits keinen Anfangsverdacht gesehen. Dass ausgerechnet die von Cum-Ex-Ermittlungen betroffene Gegenseite (Olearius) und ein früherer Spitzenrichter parallel gegen die Ermittlerin selbst vorgehen, ist bemerkenswert – beweist aber für sich genommen nichts über die Berechtigung der Vorwürfe in die eine oder andere Richtung.
Wer profitiert strukturell von diesem Ablauf? Nicht notwendigerweise einzelne Personen mit bösem Willen – sondern ein System, in dem: Verjährungsfristen gegen eine Ermittlungsdauer laufen, die bei internationalen Milliardenkonstrukten naturgemäß Jahre braucht; in dem Kronzeugenregelungen Kooperation belohnen, aber auch zentrale Akteure vor Haft schützen; und in dem am Ende die Ermittlerin selbst zur Zielscheibe wird, während die eigentliche Schadenssumme zu über 96 Prozent nie zurückgeholt wurde.
Teil B dieser Serie befasst sich mit der Rolle der Großkanzleien und Wirtschaftsprüfer – der Ebene, auf der aus einem Steuertrick ein über Jahre juristisch verteidigtes Geschäftsmodell wurde.