Die offizielle Botschaft ist eindeutig: 5G ist sicher, solange die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Diese Botschaft stammt von einer privaten deutschen Organisation namens ICNIRP, deren Empfehlungen von der WHO übernommen und von den meisten Staaten eins zu eins in nationales Recht gegossen werden. Drei Fragen bleiben dabei auffällig unbeantwortet: Wer sitzt in dieser Organisation? Warum halten mehrere europäische Staaten die von ihr empfohlenen Grenzwerte für nicht ausreichend? Und warum will die Versicherungsbranche – deren Geschäftsmodell die präzise Bepreisung von Risiko ist – mit genau diesem Risiko nichts zu tun haben?
BELEGT Der Ausgangspunkt der Debatte ist kein Randphänomen der Wissenschaft, sondern eine offizielle WHO-Einstufung. Im Mai 2011 klassifizierte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO hochfrequente elektromagnetische Felder als möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B), basierend auf einem erhöhten Risiko für Gliome, eine bösartige Form von Hirntumoren, in Verbindung mit der Nutzung drahtloser Telefone. Eine Arbeitsgruppe von 31 Wissenschaftlern aus 14 Ländern kam zu diesem Schluss.
Die deutsche Strahlenschutzbehörde BfS ordnet das selbst so ein: die Einstufung bedeute, dass nach Einschätzung der IARC auf Basis des aktuellen Wissensstands begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen bestehen. Zur Einordnung: Gruppe 2B umfasst auch etwa 250 weitere Stoffe, darunter eingelegtes Gemüse – die Kategorie ist also breit gefasst und kein Alarmsignal für sich allein.
Bemerkenswert: die WHO finanziert seit 2019 zehn systematische Übersichtsarbeiten zu möglichen Gesundheitseffekten hochfrequenter Felder, nach deren Abschluss die IARC eine Neubewertung mit hoher Priorität vornehmen will. Eine abschließende Neueinstufung steht also noch aus – 14 Jahre nach der ursprünglichen Klassifikation.
BELEGT Die international maßgeblichen Grenzwerte stammen nicht von der WHO selbst, sondern von der ICNIRP – der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, einer privaten Organisation mit Sitz in Deutschland. Ihre Empfehlungen werden von der WHO sowie von den meisten EU-Mitgliedstaaten und weiteren Ländern übernommen.
Mehrere unabhängig voneinander erschienene, peer-reviewte Untersuchungen dokumentieren finanzielle Verbindungen von ICNIRP-Mitgliedern zur Telekommunikationsbranche. Eine 2020 in Oncology Letters erschienene Analyse kommt zu folgendem Ergebnis: Die Mitgliedschaft in der ICNIRP und eine Finanzierung durch die Industrie – direkt oder über eine industriefinanzierte Stiftung – stellen einen klaren Interessenkonflikt dar. Konkret benannt wird dabei die Schweizer "Foundation for Mobile Communication" (FSM): Von den fünf Gründern der FSM, die das Startkapital der Stiftung bereitstellten, sind vier Telekommunikationsunternehmen – Swisscom, Salt, Sunrise und 3G Mobile –, der fünfte ist die ETH Zürich; einzige laufende Sponsoren sind demnach Swisscom und der Energiekonzern Swissgrid.
EXTRAPOLATION Auch die frühe Finanzierung der WHO-eigenen EMF-Forschung wird kritisch dokumentiert: ein großer Teil des WHO-EMF-Projekts sei über die Lobbyorganisationen der Telekommunikationsindustrie – die GSM Association und das Mobile Manufacturers Forum – mitfinanziert worden. Diese Finanzierungsstruktur belegt einen Interessenkonflikt in der Projektarchitektur; sie belegt für sich genommen nicht, dass wissenschaftliche Ergebnisse verfälscht wurden. ICNIRP selbst weist die Vorwürfe zurück: In einer eigenen Stellungnahme von 2021 betont die Organisation, dass Personen, die für die Industrie arbeiten, keine ICNIRP-Mitglieder werden dürfen und die ICNIRP keine Finanzierung oder Sachleistungen von der Industrie erhält, und weist Vorwürfe namentlich genannter Kritiker als unbelegt zurück.
BELEGT Wenn die ICNIRP-Grenzwerte tatsächlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand garantieren, stellt sich eine einfache Frage: Warum halten mehrere europäische Staaten sie für unzureichend? Die Schweiz hat gesetzlich bindende Vorsorge-Grenzwerte, die für Mobilfunkanlagen zehnmal strenger sind als die der ICNIRP; auch Italien, Polen und Luxemburg haben niedrigere Grenzwerte als die ICNIRP festgelegt.
| Land | Grenzwert-Situation |
|---|---|
| ICNIRP-Referenz (Standard in den meisten Ländern) | 41–61 V/m, je nach Frequenzband |
| Italien | 6 V/m allgemein; Sonder-"Achtungswert" von 0,1 W/m² für Wohnungen, Schulen, Spielplätze |
| Polen | 7 V/m |
| Schweiz | 4 V/m für Anlagengrenzwerte |
| Weitere mit strengeren Werten | Kanada, China, Russland, Teile Belgiens (Brüssel) |
Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) selbst benennt dies 2018 als Standortproblem für die Industrie: strengere Grenzwerte als ICNIRP oder IEEE seien zu einem kritischen Anliegen für den weiteren Ausbau drahtloser Netze geworden, insbesondere in Ländern, Regionen und sogar einzelnen Städten, wo die Grenzwerte deutlich strenger sind als die ICNIRP- oder IEEE-Richtlinien – betroffen seien unter anderem China, Indien, Polen, Russland, Italien und die Schweiz sowie Teile Belgiens und die Stadt Paris.
OFFEN Diese Divergenz lässt zwei gegensätzliche Lesarten zu: Entweder handeln die strengeren Länder aus übertriebener Vorsicht ohne belastbare wissenschaftliche Grundlage – oder die ICNIRP-Grenzwerte, die ausschließlich thermische (Erwärmungs-)Effekte berücksichtigen, blenden nicht-thermische biologische Wirkungen systematisch aus, die in der Fachliteratur diskutiert werden. Beide Lesarten sind mit den vorliegenden Fakten vereinbar; die Fachliteratur ist hier nicht einheitlich.
BELEGT Zwei große, voneinander unabhängige Langzeitstudien liefern den bislang konkretesten experimentellen Befund. Das US-amerikanische National Toxicology Program (NTP) untersuchte in einer 30-Millionen-Dollar-Studie die Wirkung von Mobilfunkstrahlung auf Ratten und Mäuse. Ergebnis laut Zusammenfassung: Neben "eindeutigen Belegen" – der höchsten Kategorie – für Krebs bei männlichen Ratten nach Langzeit-Exposition fand das NTP auch Herzdegeneration bei männlichen und weiblichen Ratten, reduziertes Geburtsgewicht bei pränatal exponierten Ratten und DNA-Schäden bei Mäusen und Ratten im Vergleich zu Kontrollgruppen.
Parallel dazu führte das italienische Ramazzini-Institut eine Lebenszeitstudie mit knapp 2.500 Ratten durch, die von der pränatalen Phase bis zum natürlichen Tod 19 Stunden täglich Strahlung ausgesetzt waren, die typische Sendemasten-Emissionen nachbildete – bei Feldstärken, die deutlich unter den von der US-Behörde FCC zugelassenen Grenzwerten lagen. Das zentrale Ergebnis: Beide Studien fanden statistisch signifikante Zunahmen derselben seltenen und hochbösartigen Tumorart im Herzen männlicher Ratten – sogenannte Schwannome, obwohl NTP und Ramazzini-Institut unabhängig voneinander arbeiteten und unterschiedliche Expositionsmodelle nutzten.
OFFEN Kritiker der Studien verweisen darauf, dass die verwendeten Dosen bei NTP teils deutlich über typischer menschlicher Alltagsexposition lagen und die statistische Signifikanz bei einzelnen Endpunkten umstritten ist. Gleichzeitig lag die Ramazzini-Exposition unterhalb geltender Grenzwerte. Eine Übertragung der Tierbefunde auf menschliche Risikoszenarien ist wissenschaftlich nicht trivial – das gilt in beide Richtungen, sowohl für Verharmlosung als auch für Alarmismus.
BELEGT Ein strukturell aufschlussreicher Datenpunkt kommt nicht aus der Wissenschaft, sondern aus der Versicherungswirtschaft – deren Kerngeschäft die präzise Bepreisung von Risiko ist. 2015 schlossen Lloyd's of London und der Underwriter CFC Underwriting Limited jede Haftung für Ansprüche aus, die direkt oder indirekt durch elektromagnetische Felder, elektromagnetische Strahlung, Elektromagnetismus, Radiowellen oder Rauschen entstehen (Exclusion 32). Auf Nachfrage erläuterte der Underwriter selbst den Zweck der Klausel: sie solle Deckung für Erkrankungen ausschließen, die durch fortgesetzte, langfristige Exposition gegenüber nicht-ionisierender Strahlung – etwa durch Mobiltelefonnutzung – verursacht werden.
Auch der Rückversicherungskonzern Swiss Re stuft das Thema als Hochrisiko ein. In seinem SONAR-Report zu aufkommenden Risiken klassifiziert Swiss Re 5G-Mobilfunknetze als "hohes", "von der Leine gelassenes" Risiko und schreibt, dass die Sorge um mögliche negative Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder wahrscheinlich weiter zunehmen werde und ein Anstieg von Haftungsklagen eine mögliche langfristige Folge sein könnte. Formal werden EMF dabei in dieselbe Risikoklasse wie Asbest und Chemikalien eingeordnet: als "Schadstoff", für den zusätzliche "Pollution Liability"-Deckung gegen Aufpreis nötig ist.
OFFEN Eine Versicherungsausschlussklausel ist kein wissenschaftlicher Beweis für gesundheitliche Schäden. Sie ist ein Beleg dafür, dass die Versicherungsbranche das langfristige Haftungsrisiko – vergleichbar mit historischen Asbest-Klagen – als nicht kalkulierbar genug einstuft, um es regulär zu versichern. Diese beiden Aussagen sind nicht identisch, auch wenn sie oft vermischt werden.
BELEGT Der Beleg-vor-Motiv-Grundsatz dieses Portals verlangt, an dieser Stelle ebenso deutlich zu benennen, was die vorliegenden Fakten nicht hergeben: Sie belegen keinen erwiesenen Kausalzusammenhang zwischen 5G-Strahlung unterhalb der Grenzwerte und konkreten Krankheitsfällen beim Menschen. Die WHO hat 5G nicht verboten, keine Studie hat einen ursächlichen Zusammenhang zwischen 5G-Millimeterwellen speziell und Krebs beim Menschen nachgewiesen, und die Mehrheit der bislang publizierten Übersichtsarbeiten kommt zu dem Schluss, dass unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte kein gesicherter Gesundheitsschaden nachweisbar ist.
Was die Fakten zeigen, ist etwas anderes: eine Kommunikationslücke zwischen der Kategorie "möglicherweise krebserregend", uneinheitlichen nationalen Grenzwerten trotz gemeinsamer wissenschaftlicher Ausgangsbasis, unabhängig reproduzierten Tierbefunden unterhalb geltender Grenzwerte und einer Versicherungsbranche, die das Risiko anders bewertet als es in der öffentlichen Kommunikation dargestellt wird.
Warum divergieren die nationalen Grenzwerte um den Faktor 10, wenn die zugrundeliegende Studienlage angeblich eine sichere Einstufung erlaubt?
Warum stuft die Versicherungsbranche – deren Geschäftsmodell auf der genauen Bepreisung von Risiko beruht – ausgerechnet dieses Risiko als nicht versicherbar ein, wenn es doch als gering gilt?
Die Fakten sprechen für sich.